Donnerstag, 5. April 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Interzum in Köln, folgender Dialog fand auf dem VDID Stand statt:

A.+ B. : „Wir sind eigentlich Grafikdesignerinnen und wollten nur mal so schauen.“

C.: „Schön dann schauen sie mal, was haben sie mit ihrer Hand gemacht?“ (Rechter Zeigefinger mit dickem Verband)

A.: „Oh da hab ich mich mit dem Cuttermesser geschnitten.“  

C.: “Ach so ein meldepflichtiger Arbeitsunfall.“

A.: „ Ein waaaaaaas???“  

C.: „Na ein Arbeitsunfall, der innerhalb von drei Tagen der BG gemeldet werden muss, hat ihnen der Durchgangsarzt das nicht gesagt?“

A.:“ Was für eine BG und was ist ein Durchgangsarzt???“

C.: „Na sie sind doch Grafikdesignerinnen und sind selbständig und somit in der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse gegen Berufsunfälle zwangsweise versichert und wenn sie einen beruflichen Unfall haben, müssen Sie einen Durchgangsarzt aufsuchen und den Unfall der Berufsgenossenschaft melden.“

A.: „Also nun mal ganz langsam ich habe eine Unfallversicherung bei der AXA und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und krankenversichert bin ich bei der DKV und außerdem in der KSK und von dem was sie da sagen hab ich ja noch nie was gehört!......“

C.: „Also die Unfallversicherung bei der AXA versichert sie gegen private Unfälle z.B. beim Sport und nicht wenn sie auf dem Weg zum Kunden verunglücken, das versichert die Berufsgenossenschaft weil das ein Arbeitsunfall ist………………………“

Es wurde dann ein längerer Monolog vor ungläubig staunenden Gesichtern.

Es ist leider ein typischer Fall, es wird aus Unwissenheit auf bestehenden Unfallschutz bei der Berufsausübung verzichtet.  

Noch problematischer ist es wenn es sich um Designer handelt die Angestellte oder Praktikanten beschäftigen, dann kann ein Arbeitsunfall ungeahnte finanzielle Konsequenzen haben.
Nach dem Gesetz haftet der Unternehmer voll und persönlich, für alle körperlichen Schäden die durch die Berufsausübung seinen Mitarbeitern entstehen.

Spinnen wir den obigen Fall mal weiter und es wurde z.B. eine Sehne durchtrennt und der Finger bleibt steif dann ist zumindest mit einer eingeschränkten Berufsausübung für den Rest des Lebens zu rechnen, hier würde die BG  z.B. eine Teilrente zahlen und Reha Maßnahmen oder Umschulung.

Wenn der Unternehmer nicht durch Dokumentation eindeutig nachweisen kann das er alle Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt hat zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, wird die BG ihn zu einem gewissen Prozentsatz mit in die Haftung nehmen.

Sollte die BG bei gänzlich fehlenden Arbeitsschutzmaßnahmen oder deren Dokumentation zu dem Schluss kommen, dass die gesetzlichen Unternehmerpflichten vorsätzlich missachtet wurden, wird sie auch 100 Prozent der Kosten vom Unternehmer zurück fordern.

Informationen zu den Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz finden Sie auch auf meiner Internetseite und gerne informiere ich Sie auch persönlich zu dem Thema, auf Anfrage per Mail oder am Telefon.

Für die VDID Mitglieder und andere in der VBG versicherten Designer, gilt auch nach wie vor das Angebot der VBG zu einem Grundlagenseminar für Unternehmer. Interessenten melden sich bitte auch bei mir.

Danke und einen schönen Gruß


Lutz Gathmann

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