Montag, 17. Dezember 2012

Stress, Burnout, Mobbing, Sucht! Psychische Faktoren am Arbeitsplatz, ein Selbsttest!



Download-Broschüre der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für Beschäftigte

Die Broschüre "Psychische Faktoren am Arbeitsplatz. Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hilft Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitssituation abzuleiten.

Sie dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich Handlungsbedarf für die Praxis ergeben. Hierzu macht die Broschüre Vorschläge, wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.).

Die Broschüre wird als PDF-Download angeboten.

Quelle/Urheber: BG ETEM

Donnerstag, 22. November 2012

Coworking Spaces / Ateliergemeinschaft Unfallversicherung / Arbeitsschutz



Coworking Spaces, Atelier- oder Bürogemeinschaften sind praktisch und oft gerade bei kreativen Berufen durchaus positiv.

Büro- oder Werkstatträume können besser ausgelastet werden, Bürogeräte gemeinsam benutzt werden. Das spart Kosten und obendrein ist die Firma durchgehend besetzt, auch in Urlaubszeiten.

Allerdings gibt es auch einige Risiken und zwar in einem Bereich, der so gut wie nie bedacht wird, im Arbeitsschutz.

Statistisch gesehen stehen an der zweiten Stelle aller Arbeitsunfälle, nach den Wegeunfällen, Stolper- oder Sturzunfälle.  Also schon ein durch das Büro gezogenes Verlängerungskabel, über das der Kollege fällt, ist ein Arbeitsunfall. Wenn er so ernsthaft verletzt ist, dass ein Arzt aufgesucht werden muss, - wird eine Unfallmeldung erstellt  und spätestens dann ist das Thema „Verantwortung im Arbeitsschutz“ auf dem Tisch, bzw. der technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft im Haus.

Wenn alle handelnden Personen selbständige Einzelunternehmer sind, ist es zunächst unabdingbar, hier eine Gesamtverantwortliche Person gemäß ArbSchG (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) sowie BGV A1 (Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer), schriftlich zu berufen.

Also ist schon bei der Gründung einer Bürogemeinschaft ein Mitglied schriftlich zu bestimmen, das für den Arbeitsschutz verantwortlich ist ggfl. Arbeiten aufeinander abstimmt und mit entsprechender Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern auszustatten ist, also die gesetzlichen Unternehmerpflichten wahrnimmt.  

Diese Befugnis sollte Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gegenüber allen Mitgliedern/Mietern der Bürogemeinschaft/des Coworking Space beinhalten. Sie wird zweckmäßigerweise zwischen den beteiligten Personen/Unternehmern vertraglich vereinbart. Wenn Arbeitnehmer betroffen sind, sollten diese darüber informiert werden.

Arbeitsschutzvorschriften gelten selbstverständlich auch für die immer beliebter werdenden Coworking Spaces, also fragen Sie vorher den Betreiber wie die Verantwortlichkeiten von Ihm geregelt wurden!


Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte der Mieter darauf achten, dass die Arbeitsplätze den einschlägigen Vorschriften, hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung, genügen. Dies sollte natürlich auch im Interesse des Vermieters liegen, da seine Mieter erwarten, dass der angemietete Arbeitsplatz vorschriftsgemäß, sicher und ergonomisch ist.

Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen nach der Arbeitsstättenverordnung etc.einzuhalten.






 

Freitag, 16. November 2012

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA gibt Tipps für die betriebliche Ergonomieberatung ---------------------------------------------------------------------------------- 

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf Dortmund - Stundenlanges Sitzen vor einem Computerbildschirm: Für viele Beschäftigte in Deutschland sieht so der normale Arbeitsalltag aus. Dass diese Art der Arbeit auf die Dauer nicht gesund ist, ist bekannt. Dennoch gibt es Nachholbedarf bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit. 

Hilfestellung bietet hierbei die neue Broschüre "Über die Schulter geschaut - Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Denn ein Viertel der Krankheitstage sind inzwischen den Muskel-Skelett-Erkrankungen geschuldet. Viele davon verursacht durch Fehlbelastungen bei der Büroarbeit. Ein Ergonomieberater kann Abhilfe schaffen. 

Die BAuA-Broschüre "Über die Schulter geschaut" gibt Tipps, wie die betriebliche Ergonomieberatung aussehen kann und informiert über die vielfältigen Aufgaben der Ergonomiebeauftragten in einem Unternehmen. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung hilft dabei, die betrieblich Ergonomieberatung in die Praxis umzusetzen. 

Mittwoch, 10. Oktober 2012

"BDG" Infowochenende kompakt !

ACHTUNG! TERMIN VERSCHOBEN 

EIN NEUER TERMIN WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN!


Der „BDG“ Berufsverband der Kommunikationsdesigner veranstaltet ein kompaktes, informelles, Wochenende mit allen wichtigen beruflichen Themen die jeder Designer für seinen täglichen Job braucht.

Ein wertvolles Wochenende für jeden Designer mit den Themen: Urheber- und Vertragsrecht, Geschmacksmusterrecht | Bildrechte: Lizenzmodelle, Fußangeln und Fallen | Designer und Berufsgenossenschaft: Rechte und Pflichten | Künstlersozialkasse | Der Freiberufler und die Steuern



Alle Infos hier im PDF  [205 KB] 


ACHTUNG! TERMIN VERSCHOBEN 
EIN NEUER TERMIN WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN!

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Beruflicher Aufstieg macht nicht glücklich

Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlicht Ergebnis einer Studie australischer Wissenschaftler

Beförderungen am Arbeitsplatz schaden auf Dauer der psychischen Verfassung, ohne positive Auswirkungen auf körperliche Gesundheit und Lebenszufriedenheit zu entfalten. Das ist das Ergebnis einer Studie australischer Wissenschaftler, die das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlicht hat. Trotz dauerhaften Einkommenssteigerungen und höherem sozialen Status überwiegen langfristig die negativen Effekte von vermehrtem Stress und längeren Arbeitszeiten.

Die Forscher nutzten einen umfangreichen Datensatz mit detaillierten Befragungsdaten zu Arbeitsplatzaspekten, Gesundheit und Lebenszufriedenheit. So konnten sie rund 2.000 Beförderungen von Vollzeitbeschäftigten im Alter von 18 bis 64 Jahren analysieren und die Entwicklung der Betroffenen über einen Zeitraum von zehn Jahren verfolgen.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juli 2012. Die englischsprachige Studie ist von der IZA-Homepage abrufbar.

Quelle/Urheber: IZA/idw/ergoRed


Donnerstag, 27. September 2012

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber haften bei Verstößen


Pressemitteilung TÜV Rheinland
Ständige Erreichbarkeit via Smartphone, unregelmäßige Pausen am Fließband, langes Sitzen auf ungeeigneten Bürostühlen oder ungenügende Sicherung beim Fensterputzen – so mancher Arbeitgeber nimmt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau. Kommt er seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nicht nach, handelt er fahrlässig und haftet dafür persönlich.
In vielen Unternehmen herrscht beim Thema Betriebssicherheit nach wie vor große Unsicherheit, weiß Stephan Köchling, Fachmann für Betriebssicherheit von TÜV Rheinland. „Darum kann es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein, diese Betreuung komplett über den arbeitsmedizinischen Dienst zu regeln“, erklärt Köchling. Das Betriebssicherheitsmanagement bei TÜV Rheinland verknüpft verschiedene Bereiche wie Gesundheitsmanagement, Umweltschutz oder Qualitätsmanagement. So koordiniert der Betriebssicherheitsmanager unter anderem den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes und ist Ansprechpartner des Unternehmers......... Link zur kompletten Pressemitteilung

Dienstag, 18. September 2012

Forschung: Richtig Lüften im Büro

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 

45/12 vom 18. September 2012

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BAuA-Forschungsbericht über die optimale Fenstereinstellung

Dortmund - Wie lange muss gelüftet werden? Was ist besser, Stoßlüftung oder das Fenster gekippt? An diesen Fragen scheiden sich die Geister, besonders in Büros, die sich mehrere Personen teilen. Dem einen ist es zu kalt, dem anderen zu stickig. Dabei lässt sich die optimale Belüftung sogar berechnen. Wie es richtig gemacht wird, darüber informiert der Forschungsbericht "Lüftungsregeln für freie Lüftung", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht.
 
Das Wohlbefinden von Beschäftigten hängt stark vom Raumklima ab. Zugluft, trockene Luft, verbrauchte Luft oder die falsche Raumtemperatur - all dies kann zu Unwohlsein führen. In der Praxis ist es meist schwierig, systematisch die Ursachen zu ermitteln, die zu den Befindlichkeitsstörungen führen. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) hatte die Aufgabe, eine technische Regel für Arbeitsstätten zu erarbeiten, die die Anforderungen an die Lüftung enthält und der Arbeitsstättenverordnung entspricht. 
Link zur kompletten Pressemitteilung 

Donnerstag, 13. September 2012

Zu Ihrer Sicherheit, Infoflyer



Übersicht zum Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Der Flyer beantwortet kurz und knapp die allgemeinen Fragen zur gesetzlichen Unfallversicherung, führt Links zu speziellen Unterthemen auf und nennt Ansprechpartner.

Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Information, Publikation, Redaktion
53107 Bonn  Stand: August 2012

Mittwoch, 5. September 2012

Hygiene am Büroarbeitsplatz: Schreibtisch, Tastatur und Telefon regelmäßig reinigen



Pressemitteilung des TÜV Rheinland

Hygiene ist auch am gewöhnlichen Büroarbeitsplatz das A und O. Denn auf einem durchschnittlichen Schreibtisch sammeln sich im Lauf der Zeit zahlreiche Bakterien, die die Gesundheit beeinträchtigen können. Daran schuld sind beispielsweise die eigenen Hände oder Essensreste, die in die Tastaturritzen fallen. „Besonders in der Erkältungszeit ist es sinnvoll, ein Augenmerk auf die Hygiene am Arbeitsplatz zu legen. Regelmäßig die Hände gründlich zu waschen ist oberstes Gebot“, erklärt Medizinerin Dr. Wiete Hirschmann, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. 

Die meisten Keime lauern auf Arbeitsmaterialien, Schreibtischflächen, Computertastatur, Telefon und Türklinken. Auch hier ist deshalb eine regelmäßige Reinigung sehr sinnvoll. „Zur Reinigung der Tastatur und Maus eignet sich ein in Alkohol getränktes feuchtes Tuch. Auch Glasreiniger ist geeignet. Der Fachhandel bietet zudem verschiedene Reinigungsutensilien an“, so Dr. Hirschmann.

Link zur komplettenPressemitteilung

Donnerstag, 12. Juli 2012

Kein Stress mit dem Stress


Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht Leitfaden gegen psychische Belastungen im Arbeitsalltag

Alle Unternehmen wissen: Stress am Arbeitsplatz kann krank machen. Psychische Erkrankungen sind heute für elf Prozent der Arbeitsunfähigkeitszeiten verantwortlich, 1980 waren es noch zwei Prozent. Die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen ist von rund 33 Millionen im Jahr 2001 auf über 53 Millionen im Jahr 2010 drastisch angestiegen. Mit einem Anteil von 38 Prozent sind solche Beschwerden die häufigste Ursache für Frühverrentungen. Psychische Störungen bilden heute die vierthäufigste Krankheitsgruppe. Für die Betroffenen bedeutet das im schlimmsten Fall den Abschied vom Berufsleben. Die Folge für Unternehmen und Volkswirtschaft sind Kosten in Milliardenhöhe. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen wissen selten, was sie konkret tun können, um ihre Belegschaft vor psychischen Belastungen zu schützen. Sie brauchen praxisnahe Lösungen für ihren betrieblichen Alltag, um psychisch bedingte Erkrankungen und Ausfallzeiten zu vermeiden und zu reduzieren. Link zur gesamten Pressemitteilung des BMAS

Samstag, 14. April 2012

Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen!


Gesundheitsschutzes in KMU


Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Inhaber/innen / Geschäftsführer/innen in
Klein- und Kleinstunternehmen.

Donnerstag, 5. April 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Interzum in Köln, folgender Dialog fand auf dem VDID Stand statt:

A.+ B. : „Wir sind eigentlich Grafikdesignerinnen und wollten nur mal so schauen.“

C.: „Schön dann schauen sie mal, was haben sie mit ihrer Hand gemacht?“ (Rechter Zeigefinger mit dickem Verband)

A.: „Oh da hab ich mich mit dem Cuttermesser geschnitten.“  

C.: “Ach so ein meldepflichtiger Arbeitsunfall.“

A.: „ Ein waaaaaaas???“  

C.: „Na ein Arbeitsunfall, der innerhalb von drei Tagen der BG gemeldet werden muss, hat ihnen der Durchgangsarzt das nicht gesagt?“

A.:“ Was für eine BG und was ist ein Durchgangsarzt???“

C.: „Na sie sind doch Grafikdesignerinnen und sind selbständig und somit in der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse gegen Berufsunfälle zwangsweise versichert und wenn sie einen beruflichen Unfall haben, müssen Sie einen Durchgangsarzt aufsuchen und den Unfall der Berufsgenossenschaft melden.“

A.: „Also nun mal ganz langsam ich habe eine Unfallversicherung bei der AXA und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und krankenversichert bin ich bei der DKV und außerdem in der KSK und von dem was sie da sagen hab ich ja noch nie was gehört!......“

C.: „Also die Unfallversicherung bei der AXA versichert sie gegen private Unfälle z.B. beim Sport und nicht wenn sie auf dem Weg zum Kunden verunglücken, das versichert die Berufsgenossenschaft weil das ein Arbeitsunfall ist………………………“

Es wurde dann ein längerer Monolog vor ungläubig staunenden Gesichtern.

Es ist leider ein typischer Fall, es wird aus Unwissenheit auf bestehenden Unfallschutz bei der Berufsausübung verzichtet.  

Noch problematischer ist es wenn es sich um Designer handelt die Angestellte oder Praktikanten beschäftigen, dann kann ein Arbeitsunfall ungeahnte finanzielle Konsequenzen haben.
Nach dem Gesetz haftet der Unternehmer voll und persönlich, für alle körperlichen Schäden die durch die Berufsausübung seinen Mitarbeitern entstehen.

Spinnen wir den obigen Fall mal weiter und es wurde z.B. eine Sehne durchtrennt und der Finger bleibt steif dann ist zumindest mit einer eingeschränkten Berufsausübung für den Rest des Lebens zu rechnen, hier würde die BG  z.B. eine Teilrente zahlen und Reha Maßnahmen oder Umschulung.

Wenn der Unternehmer nicht durch Dokumentation eindeutig nachweisen kann das er alle Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt hat zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, wird die BG ihn zu einem gewissen Prozentsatz mit in die Haftung nehmen.

Sollte die BG bei gänzlich fehlenden Arbeitsschutzmaßnahmen oder deren Dokumentation zu dem Schluss kommen, dass die gesetzlichen Unternehmerpflichten vorsätzlich missachtet wurden, wird sie auch 100 Prozent der Kosten vom Unternehmer zurück fordern.

Informationen zu den Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz finden Sie auch auf meiner Internetseite und gerne informiere ich Sie auch persönlich zu dem Thema, auf Anfrage per Mail oder am Telefon.

Für die VDID Mitglieder und andere in der VBG versicherten Designer, gilt auch nach wie vor das Angebot der VBG zu einem Grundlagenseminar für Unternehmer. Interessenten melden sich bitte auch bei mir.

Danke und einen schönen Gruß


Lutz Gathmann

Mittwoch, 4. April 2012

Wichtig, aber oft vernachlässigt: die Gesundheit der Selbstständigen


Impulse für gesundheitliche Prävention in Kleinbetrieben

RKW Kompetenzzentrum veröffentlicht Download-Praxishilfe für Kammern und Verbände
Die vom RKW Kompetenzzentrum herausgegebene Broschüre "Impulse für gesundheitliche Prävention in Kleinbetrieben - Eine Praxishilfe für Kammern und Verbände" (PDF-Download) bündelt zentrale Ergebnisse und Erfahrungen des 2011 abgeschlossenen, BMBF-geförderten Projekts "PräTrans - Transferpotentiale von Kammern und Verbänden für die Prävention in Klein- und Ein-Personen-Unternehmen".
Die Borschüre kann auf den Projektseiten www.gesundheit-unternehmen.de heruntergeladen werden.
Quelle/Urheber: RKW Kompetenzzentrum/ergoRed