Donnerstag, 22. November 2012

Coworking Spaces / Ateliergemeinschaft Unfallversicherung / Arbeitsschutz



Coworking Spaces, Atelier- oder Bürogemeinschaften sind praktisch und oft gerade bei kreativen Berufen durchaus positiv.

Büro- oder Werkstatträume können besser ausgelastet werden, Bürogeräte gemeinsam benutzt werden. Das spart Kosten und obendrein ist die Firma durchgehend besetzt, auch in Urlaubszeiten.

Allerdings gibt es auch einige Risiken und zwar in einem Bereich, der so gut wie nie bedacht wird, im Arbeitsschutz.

Statistisch gesehen stehen an der zweiten Stelle aller Arbeitsunfälle, nach den Wegeunfällen, Stolper- oder Sturzunfälle.  Also schon ein durch das Büro gezogenes Verlängerungskabel, über das der Kollege fällt, ist ein Arbeitsunfall. Wenn er so ernsthaft verletzt ist, dass ein Arzt aufgesucht werden muss, - wird eine Unfallmeldung erstellt  und spätestens dann ist das Thema „Verantwortung im Arbeitsschutz“ auf dem Tisch, bzw. der technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft im Haus.

Wenn alle handelnden Personen selbständige Einzelunternehmer sind, ist es zunächst unabdingbar, hier eine Gesamtverantwortliche Person gemäß ArbSchG (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) sowie BGV A1 (Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer), schriftlich zu berufen.

Also ist schon bei der Gründung einer Bürogemeinschaft ein Mitglied schriftlich zu bestimmen, das für den Arbeitsschutz verantwortlich ist ggfl. Arbeiten aufeinander abstimmt und mit entsprechender Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern auszustatten ist, also die gesetzlichen Unternehmerpflichten wahrnimmt.  

Diese Befugnis sollte Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gegenüber allen Mitgliedern/Mietern der Bürogemeinschaft/des Coworking Space beinhalten. Sie wird zweckmäßigerweise zwischen den beteiligten Personen/Unternehmern vertraglich vereinbart. Wenn Arbeitnehmer betroffen sind, sollten diese darüber informiert werden.

Arbeitsschutzvorschriften gelten selbstverständlich auch für die immer beliebter werdenden Coworking Spaces, also fragen Sie vorher den Betreiber wie die Verantwortlichkeiten von Ihm geregelt wurden!


Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte der Mieter darauf achten, dass die Arbeitsplätze den einschlägigen Vorschriften, hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung, genügen. Dies sollte natürlich auch im Interesse des Vermieters liegen, da seine Mieter erwarten, dass der angemietete Arbeitsplatz vorschriftsgemäß, sicher und ergonomisch ist.

Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen nach der Arbeitsstättenverordnung etc.einzuhalten.






 

Freitag, 16. November 2012

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA gibt Tipps für die betriebliche Ergonomieberatung ---------------------------------------------------------------------------------- 

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf Dortmund - Stundenlanges Sitzen vor einem Computerbildschirm: Für viele Beschäftigte in Deutschland sieht so der normale Arbeitsalltag aus. Dass diese Art der Arbeit auf die Dauer nicht gesund ist, ist bekannt. Dennoch gibt es Nachholbedarf bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit. 

Hilfestellung bietet hierbei die neue Broschüre "Über die Schulter geschaut - Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Denn ein Viertel der Krankheitstage sind inzwischen den Muskel-Skelett-Erkrankungen geschuldet. Viele davon verursacht durch Fehlbelastungen bei der Büroarbeit. Ein Ergonomieberater kann Abhilfe schaffen. 

Die BAuA-Broschüre "Über die Schulter geschaut" gibt Tipps, wie die betriebliche Ergonomieberatung aussehen kann und informiert über die vielfältigen Aufgaben der Ergonomiebeauftragten in einem Unternehmen. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung hilft dabei, die betrieblich Ergonomieberatung in die Praxis umzusetzen.