Donnerstag, 24. November 2016

Auch kleine Kommunikationsgeräte können Körper belasten



 BAuA-Review zeigt körperliche Beanspruchung durch Smartphones und Tablets auf
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Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
November 2016


Auch kleine Geräte können große Auswirkungen haben: ähnlich wie die traditionellen Computertechnologien beanspruchen auch Smartphone und Tablet-PC, sogenannte Smart Devices, das Muskel- und Skelettsystem. Bei intensiver Nutzung können statische Körperhaltung, häufige Bewegungswiederholungen und hohe Muskelaktivitäten auftreten, die den Bewegungsapparat belasten können. Zu diesem Ergebnis kommt die Übersichtsarbeit "Review zu physischer Beanspruchung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die jetzt veröffentlicht wurde.

Neue mobile Technologien wie Tablet-PCs und Smartphones finden immer weitere Verbreitung sowohl privat als auch im Büro oder Außendienst. Zunehmend findet man sie auch in der Produktion und Logistik. Neben neuen Chancen können auch neue Risiken durch diese Technologien entstehen. Das vorliegende Scoping Review bietet einen Überblick über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich körperlicher Belastung und Beanspruchung durch Tablet-PCs und Smartphones.

Anhand der Ergebnisse aus 41 wissenschaftlichen Studien werden im Review erhöhte Risiken der körperlichen Beanspruchung durch länger andauernde Verwendung von Smart Devices festgestellt. Schlechte oder wechselnde Lichtverhältnisse können zu Blendungen und Reflektionen führen. Um auf dem Display noch etwas erkennen zu können, wird das Gerät dann mit dem Körper abgeschattet, was zusätzlich zu ungünstigen Körperhaltungen beiträgt.

Grundsätzlich sollten Tablets und Smartphones daher eher kurzzeitig genutzt werden. Dem mobilen Einsatz in unterschiedlichen Beleuchtungen sollte mit möglichst reflektionsarmen Displays Rechnung getragen werden. Gewicht und Bildschirmgröße sollten mit Blick auf die Arbeitsaufgabe ausgewählt werden. Bei länger andauerndem Einsatz kann Zubehör wie eine externe Tastatur helfen, Haltung und Komfort zu verbessern.

"Review zu physischer Beanspruchung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices"; Patricia Tegtmeier; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; 54 Seiten; DOI: 10.21934/baua:bericht20161024. Den Bericht im PDF-Format gibt es im Internetangebot der BAuA

Freitag, 18. November 2016

Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern schützen



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Präsentationen der BAuA-Veranstaltung zur EMFV jetzt online

EMFV. Diese Abkürzung steht für die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, die heute in Kraft getreten ist. Sie setzt die europäische Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder in deutsches Recht um. Um die Einführung der EMFV in die betriebliche Praxis zu unterstützen, veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 8. November 2016 in Berlin die Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen". Ein abwechslungsreiches Vortragsprogramm informierte über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Ausgewählte Vorträge können nun im Internetangebot der BAuA kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Veranstaltung begann mit der Vorstellung der neuen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Dabei lagen die Schwerpunkte auf der Erläuterung des neuen Grenzwertkonzeptes und den Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Speziell für die Beurteilung gepulster Felder wurden verschiedene Ansätze vorgestellt. Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz können aktive und passive Implantate von Beschäftigten beeinflussen. Deshalb ging die Veranstaltung auf die Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit EMF ein.

Der Übergang zur neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung ist unproblematisch, wenn bislang die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 angewandt wurde. Dies verdeutlichten konkrete Beispiele aus der Praxis im Rahmen der Vorträge und Diskussionen.

Die Präsentationen der Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" gibt es im Internetangebot der BAuA