Montag, 19. Februar 2018

Arbeitsschutz App "VBG Praxis-Check"

Nützliche Online-Hilfen für Kleinunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung.

Die App "VBG Praxis-Check" richtet sich grundsätzlich an kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Mit Hilfe der einzelnen Praxis-Checks können Sie schnell herausfinden, wie Sie die Arbeit in Ihrem Unternehmen effektiv und sicher gestalten können.

Im Arbeitsschutz ist das oberste Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Nehmen Sie sich daher regelmäßig ein wenig Zeit, um die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen für Ihre Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wählen Sie jeweils einen der Basis-Checks  – beginnend mit dem Thema, das Ihnen am relevantesten erscheint. Für einzelne Branchen können Sie dann spezifische Checks auswählen und bearbeiten.
Beantworten Sie die einzelnen Fragen im Rahmen Ihrer Verantwortung nach bestem Wissen und leiten Sie Ihren Handlungsbedarf ab. Sie können entscheiden zwischen Vorrangig angehen, Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen nicht erforderlich.
Über die Basis-Checks hinaus, stehen Ihnen branchensprezifische Checks zur Verfügung, die Sie individuell auswählen und bearbeiten können.
Tragen Sie Ihre Ideen, Maßnahmen, Termine und Verantwortliche ein.
Anschließend können Sie Ihre Ergebnisse als PDF an Ihre E-Mail Adresse senden.
Sie haben jetzt ein Dokument Ihrer Gefährdungsbeurteilung und eine To-Do-Liste für Ihr Unternehmen an der Hand, mit der es ein Leichtes ist, die festgelegten Maßnahmen auch durchzuführen und sie auf Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

Link zum VBG Praxis-Check

Donnerstag, 1. Februar 2018

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen



Sie wollen in Ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen durchführen?


Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Gefährdungsbeurteilung: Pflicht des Arbeitgebers
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Danach müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie schließlich geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. 

Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. 

Dazu gehört auch die psychische Belastung bei der Arbeit.