Freitag, 30. November 2018

Arbeitszeit zwischen Wunsch und Wirklichkeit


Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten in Deutschland erfragt


2017 wünschten sich abhängig Beschäftigte in Deutschland im Durchschnitt eine 35-Stunden-Woche, wenn sie den Umfang ihrer Arbeitszeit mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen selbst wählen könnten. Im Durchschnitt lag dabei die gewünschte wöchentliche Arbeitszeit vier Stunden unter der tatsächlich Geleisteten. Etwa die Hälfte der Befragten (49 Prozent) möchte die Arbeitszeit verkürzen; rund jeder Zehnte (12 Prozent) hat einen Verlängerungswunsch. Ähnliche Wünsche äußerten abhängig Beschäftigte bereits in der Arbeitszeitbefragung 2015. 

Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht "BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Dabei zeichnet der Bericht anhand aktueller Daten ein differenziertes Bild über Wunsch und Wirklichkeit bezüglich der Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten in Deutschland.

Häufig weichen die tatsächliche Arbeitszeit und die Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten voneinander ab. Dabei kann eine Arbeitszeit, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt ist, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben erleichtern, Überlastungen vorbeugen sowie die Einkommenssituation verbessern. 

Für den Bericht "BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland" wurden Daten von abhängig Beschäftigten der ersten beiden Erhebungswellen 2015 und 2017 analysiert. Neben Faktoren wie Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, zeitlichem Handlungsspielraum oder der Trennung von Arbeit und Privatleben geht der Bericht auch auf die Umsetzung von Arbeitszeitwünschen und Zusammenhängen zwischen Arbeitszeitdiskrepanzen und der Gesundheit und Zufriedenheit von Beschäftigten ein.

"BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland"; Corinna Brauner, Dr. Anne Marit Wöhrmann, Dr. PD Alexandra Michel; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; 2018; 70 Seiten; ISBN 978-3-88261-250-9; DOI doi:10.21934/baua:bericht20181005. Den Bericht gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Sonntag, 22. Juli 2018

Arbeitsschutz in Kleinbetrieben

Neues Arbeitsschutz-Portal der VBG für Kleinunternehmen 


Die VBG bietet Unternehmerinen und Unternehmern eines kleineren Betriebes, wie auch Ihren Beschäftigten, konkrete Hilfen an, für die Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Link zur Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG

Dienstag, 3. Juli 2018

Fit im Job trotz hoher Temperaturen / BAuA - Faltblatt "Sommerhitze im Büro"


Wenn sich der Sommer von seiner heißen Seite zeigt, kann es im Büro unangenehm werden. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei. Dennoch müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor Gefährdungen durch hochsommerliche Temperaturen schützen. Das jetzt überarbeitete Faltblatt "Sommerhitze im Büro" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) fasst Tipps für Arbeit und Wohlbefinden bei Hitze kompakt und verständlich zusammen.

Wenn die Temperatur in Innenräumen witterungsbedingt über 26 Grad Celsius klettert, sollten Arbeitgeber mögliche Gefährdungen ihrer Beschäftigten mindern. Ab 30 Grad Celsius müssen sie Maßnahmen ergreifen. 

Das BAuA-Faltblatt "Sommerhitze im Büro" zeigt, was Betriebe und Beschäftigte machen können, um die Arbeit erträglich zu gestalten. So muss der Betrieb Beschäftigte vor direkter Sonneneinstrahlung beispielsweise durch Sonnenblenden oder Jalousien schützen. Zudem können die Arbeitszeiten flexibel gestaltet werden, sodass Beschäftigte zum Beispiel eine längere Siesta in der heißen Mittagszeit machen können. Am besten die kühle Morgenluft nutzen, um die Raumtemperatur im Erträglichen zu halten. Eine lockere Kleiderordnung schützt gegen Überhitzung des Körpers.

Die Beschäftigten sollten den Sonnenschutz nutzen und leichte, bequeme Kleidung anziehen. Bei hohen Temperaturen sollten drei Liter oder mehr am Tag getrunken werden, um den Flüssigkeitsverlust durchs Schwitzen auszugleichen. Werden die Handgelenke mit kaltem Wasser benetzt, sorgt das für angenehme Kühlung. Zudem sollte auf den Körper geachtet werden. Fühlt man sich nicht wohl, sollten kühlere Bereiche aufgesucht werden.

Das Faltblatt informiert auch über die relevanten Rechtsgrundlagen, wie die Arbeitsstättenverordnung sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Weiterführende Informationen runden es ab. So liefert die BAuA auf zwei übersichtlichen Seiten einen guten Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.

Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Dienstag, 17. April 2018

Fakten: Pendeln und gesundheitliche Beschwerden

BAuA zeigt Zusammenhänge zwischen Pendelzeiten und Gesundheit

Dortmund - Rund die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich bis zu 30 Minuten zur Arbeit, fast ein Drittel sogar bis zu einer Stunde. In dem jetzt veröffentlichten Faktenblatt "Pendeln und gesundheitliche Beschwerden" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Überblick über die Zusammenhänge von gesundheitlichen Beschwerden und dem täglichen Weg zur Arbeit. Das Ergebnis: Pendelzeiten können für Beschäftigte mit gesundheitlichen Beschwerden und Erschöpfung einhergehen. Zudem leidet die Work-Life-Balance unter der für den Arbeitsweg investierten Zeit.

Millionen Menschen in Deutschland pendeln oft dutzende Kilometer zur Arbeit. Mobilität ist eine Alltagserscheinung im Berufsleben. Dass diese Mobilität für die Menschen auch Nebenwirkungen haben kann, zeigen die Ergebnisse, zu denen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Auswertungen der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragung kommt.

Die Daten zeigen: Beschäftigte sind mit ihrer Work-Life-Balance umso unzufriedener, je mehr Zeit sie für das tägliche Pendeln investieren müssen. Mit längeren Wegezeiten nehmen zudem auch gesundheitliche Beschwerden, wie zum Beispiel Erschöpfung, Nacken- und Schulterschmerzen, Kopfschmerzen und Schlafstörungen zu.

Studien zeigen allerdings auch, dass sich diese Belastungen durch selbstbestimmte Arbeitszeiten, Gleitzeitregelungen oder planbare Arbeits- und Wegezeiten abmildern lassen können. Termin- und Leistungsdruck sowie fehlende Einflussmöglichkeiten können auf der anderen Seite verstärkend wirken.

Das Faktenblatt "Pendeln und gesundheitliche Beschwerden" gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Auswirkungen der ständigen Erreichbarkeit auf den Schlaf

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hat in einer wissenschaftliche Untersuchung die potenziellen Folgen von ständiger Erreichbarkeit auf Erholung und Gesundheit untersucht. 

In einem "iga.report" werden die Ergebnisse der Studie zusammengefasst und Gestaltungsvorschläge für Unternehmen erläutert.

Montag, 9. April 2018

Gesundheit – Leistungsfähigkeit – Wirtschaftlichkeit im Büro 4.0


Check „Gute Büroarbeit“
Wo steht Ihre Firma im digitalen Wandel 4.0?

Was sind die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens? Spüren Sie Ihr Potenzial für Verbesserungen auf! Ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen entsteht nicht durch Zufall. Der INQA-Check „Gute Büroarbeit“ unterstützt Sie dabei, Ihre Potenziale zu nutzen, Herausforderungen aktiv anzugehen – und Krisen zu meistern.

Montag, 19. Februar 2018

Arbeitsschutz App "VBG Praxis-Check"

Nützliche Online-Hilfen für Kleinunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung.

Die App "VBG Praxis-Check" richtet sich grundsätzlich an kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Mit Hilfe der einzelnen Praxis-Checks können Sie schnell herausfinden, wie Sie die Arbeit in Ihrem Unternehmen effektiv und sicher gestalten können.

Im Arbeitsschutz ist das oberste Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Nehmen Sie sich daher regelmäßig ein wenig Zeit, um die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen für Ihre Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Wählen Sie jeweils einen der Basis-Checks  – beginnend mit dem Thema, das Ihnen am relevantesten erscheint. Für einzelne Branchen können Sie dann spezifische Checks auswählen und bearbeiten.
Beantworten Sie die einzelnen Fragen im Rahmen Ihrer Verantwortung nach bestem Wissen und leiten Sie Ihren Handlungsbedarf ab. Sie können entscheiden zwischen Vorrangig angehen, Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen nicht erforderlich.
Über die Basis-Checks hinaus, stehen Ihnen branchensprezifische Checks zur Verfügung, die Sie individuell auswählen und bearbeiten können.
Tragen Sie Ihre Ideen, Maßnahmen, Termine und Verantwortliche ein.
Anschließend können Sie Ihre Ergebnisse als PDF an Ihre E-Mail Adresse senden.
Sie haben jetzt ein Dokument Ihrer Gefährdungsbeurteilung und eine To-Do-Liste für Ihr Unternehmen an der Hand, mit der es ein Leichtes ist, die festgelegten Maßnahmen auch durchzuführen und sie auf Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

Link zum VBG Praxis-Check

Donnerstag, 1. Februar 2018

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen



Sie wollen in Ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen durchführen?


Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Gefährdungsbeurteilung: Pflicht des Arbeitgebers
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht. Danach müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie schließlich geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen. 

Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. 

Dazu gehört auch die psychische Belastung bei der Arbeit.

Montag, 15. Januar 2018

Elektronischer Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken

Er enthält Informationen über arbeitsbedingten Stress und psychosoziale Risiken. Ziel ist es, das Bewusstsein und das Verständnis für dieses Thema zu stärken und die Bewältigung der damit verbundenen Probleme zu fördern. 

Der elektronische Leitfaden richtet sich an Arbeitgeber und Menschen, die in kleinen Unternehmen arbeiten, die sich erstmalig mit psychosozialen Risiken bei der Arbeit auseinandersetzen und hierfür Leitlinien für die ersten Schritte benötigen. Im Detail enthält der Leitfaden unter anderem:
  • einfache Erklärungen von arbeitsbedingtem Stress und psychosozialen Risiken
  • Auswirkungen auf das Unternehmen und die Arbeitnehmer
  • praktische Beispiele, wie psychosoziale Risiken verhindert und bewältigt werden können
Elektronischer Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken

Samstag, 13. Januar 2018

Zum 1. Januar 2018 tritt die überarbeitete Leiternorm in Kraft.

Sie macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit von Leitern verbessern sollen. Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Die Änderung der Leiternorm wurde durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) unter Mitwirkung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entwickelt.

Wenn es in die Höhe geht, sind Leitern meist das Arbeitsmittel der Wahl. Allerdings ist Leiter nicht gleich Leiter und viele Beschäftigte sind im Umgang fahrlässig oder nicht richtig geschult worden. Ursachen für Leiterunfälle gibt es viele: Entweder war die Leiter für die Tätigkeit nicht geeignet oder der Untergrund nicht standfest und die Leiter gab nach. Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr 2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern stattfanden. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit zurück. Die überarbeitete Norm soll dafür sorgen, dass diese Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung minimiert wird.

Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von der Norm betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil. Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen Standbreiten-Anforderung erfüllt. "Allerdings besteht in der Praxis die Gefahr, dass die Extra-Traverse als zusätzliche Standfläche benutzt wird. Das wiederum kann Unfälle begünstigen. Hierauf verweist die Norm mit einer Nutzungseinschränkung hin", erläutert Thomas Jacob von der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW). Doch nicht nur die Standsicherheit wird durch die Norm überarbeitet. In Zukunft werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und Leitern für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.

Was bedeutet die neue Norm für die Betriebe? Ältere Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. "Nur weil Produkte mit einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen, bedeutet das nicht, dass die andere Produkte verboten sind. Wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den gültigen Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden", erklärt Jacob.

Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer Arbeitsmittel erstellen. "Sollte dabei herauskommen, dass die Standsicherheit der Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV - je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - die entsprechenden Leitern mit einer Traverse nachzurüsten", sagt Jacob. Für die Prüfung muss das Unternehmen sogenannte befähigte Personen beauftragen, die durch Ausbildung, Berufserfahrung und Schulung das Knowhow haben, um den Zustand einer Leiter richtig beurteilen zu können.


Quelle: Pressemitteilung DGUV