Samstag, 5. März 2016

Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein?



Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein?
Nach KN NRW Dialog, Text bearbeitet

Hintergrund: Es werden z.B. "Designer Feuerlöscher" in weiß oder "metallic" für Museen, Arztpraxen etc. angeboten.

Ein Handfeuerlöscher muss nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt sein. Aber Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöscher Geräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen und gegebenenfalls in eigener Verantwortung mit entsprechend DIN 14406 geforderten Instandhaltungsaufklebern versehen.

Die angesprochenen Feuerlöscher entsprechen nicht den Normen der DIN EN 03. Sie sind somit nicht für den gewerblichen Bereich einsetz- bzw. anrechenbar. Eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, wie Hersteller solcher Geräte sie empfehlen, wird hier die Schwierigkeit sein. Aber selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt sein sollte, gilt das nicht für den Prüfer! Denn dieser entscheidet wiederum in eigener Verantwortung also weisungsfrei und auch nur nach Vorgabe der DIN 14406 Teil 4. Die Voraussetzung ist jedoch ein nach DIN EN 03 gefertigter Feuerlöscher, der die Farbe rot (RAL 3000) hat.

Der Stand der Technik ist nach heutigen Erkenntnissen bei folgenden Feuerlöschgeräten gewährleistet: Aufladelöscher: Hergestellt ab der Einführung der DIN 14406-3 (1976), deren Nachfolger die heutige DIN EN 3-3 ist sowie Dauerdrucklöscher: Ab Einführung der Druckbehälterverordnung (1980), deren Nachfolger die heutige europäische Druckgeräterichtlinie ist.