Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ab dem 18. Januar das Tragen von FFP2-Masken für Passagiere im öffentlichen Nahverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel zur Pflicht zu machen. Hierzu erklärt der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
"FFP2-Masken sind für den Arbeitsschutz konzipiert. Sie
sind Persönliche Schutzausrüstung, mit der sich Beschäftigte vor partikelförmigen
(staubförmigen) Gefahrstoffen und Krankheitserregern schützen. Um die optimale
Schutzwirkung der Maske zu gewährleisten, ist eine Unterweisung erforderlich.
Denn wenn eine FFP2-Maske nicht richtig dicht sitzt, dann nützt sie nicht mehr
als eine Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff. Bundesländer, die FFP2-Masken im ÖPNV
vorschreiben, könnten zum Beispiel eine Video-Unterweisung an Bahnsteigen und
im Fahrgastraum anbieten - ähnlich den Hinweisen, die wir im Flugzeug bekommen.
Wichtig ist aber auch: Wenn Millionen Menschen in Bussen,
Bahnen und Supermärkten FFP2-Masken tragen sollen, dann darf dies nicht zu
Engpässen bei der Versorgung mit Persönlicher Schutzausrüstung führen. Es muss
sichergestellt sein, dass für Beschäftigte, die für ihre Arbeit den Schutz von
FFP2-Masken benötigen, weiter ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Das
betrifft besonders Menschen im Gesundheitsdienst, aber nicht nur. Es gibt viele
Berufsgruppen, die regelmäßig mit Gefahrstoffen oder Stäuben umgehen müssen und
auf Atemschutzmasken angewiesen sind."