Donnerstag, 24. November 2016

Auch kleine Kommunikationsgeräte können Körper belasten



 BAuA-Review zeigt körperliche Beanspruchung durch Smartphones und Tablets auf
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Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
November 2016


Auch kleine Geräte können große Auswirkungen haben: ähnlich wie die traditionellen Computertechnologien beanspruchen auch Smartphone und Tablet-PC, sogenannte Smart Devices, das Muskel- und Skelettsystem. Bei intensiver Nutzung können statische Körperhaltung, häufige Bewegungswiederholungen und hohe Muskelaktivitäten auftreten, die den Bewegungsapparat belasten können. Zu diesem Ergebnis kommt die Übersichtsarbeit "Review zu physischer Beanspruchung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die jetzt veröffentlicht wurde.

Neue mobile Technologien wie Tablet-PCs und Smartphones finden immer weitere Verbreitung sowohl privat als auch im Büro oder Außendienst. Zunehmend findet man sie auch in der Produktion und Logistik. Neben neuen Chancen können auch neue Risiken durch diese Technologien entstehen. Das vorliegende Scoping Review bietet einen Überblick über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich körperlicher Belastung und Beanspruchung durch Tablet-PCs und Smartphones.

Anhand der Ergebnisse aus 41 wissenschaftlichen Studien werden im Review erhöhte Risiken der körperlichen Beanspruchung durch länger andauernde Verwendung von Smart Devices festgestellt. Schlechte oder wechselnde Lichtverhältnisse können zu Blendungen und Reflektionen führen. Um auf dem Display noch etwas erkennen zu können, wird das Gerät dann mit dem Körper abgeschattet, was zusätzlich zu ungünstigen Körperhaltungen beiträgt.

Grundsätzlich sollten Tablets und Smartphones daher eher kurzzeitig genutzt werden. Dem mobilen Einsatz in unterschiedlichen Beleuchtungen sollte mit möglichst reflektionsarmen Displays Rechnung getragen werden. Gewicht und Bildschirmgröße sollten mit Blick auf die Arbeitsaufgabe ausgewählt werden. Bei länger andauerndem Einsatz kann Zubehör wie eine externe Tastatur helfen, Haltung und Komfort zu verbessern.

"Review zu physischer Beanspruchung bei der Nutzung von Smart Mobile Devices"; Patricia Tegtmeier; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; 54 Seiten; DOI: 10.21934/baua:bericht20161024. Den Bericht im PDF-Format gibt es im Internetangebot der BAuA

Freitag, 18. November 2016

Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern schützen



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Präsentationen der BAuA-Veranstaltung zur EMFV jetzt online

EMFV. Diese Abkürzung steht für die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, die heute in Kraft getreten ist. Sie setzt die europäische Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder in deutsches Recht um. Um die Einführung der EMFV in die betriebliche Praxis zu unterstützen, veranstaltete die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 8. November 2016 in Berlin die Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen". Ein abwechslungsreiches Vortragsprogramm informierte über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Ausgewählte Vorträge können nun im Internetangebot der BAuA kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Veranstaltung begann mit der Vorstellung der neuen Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Dabei lagen die Schwerpunkte auf der Erläuterung des neuen Grenzwertkonzeptes und den Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Speziell für die Beurteilung gepulster Felder wurden verschiedene Ansätze vorgestellt. Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz können aktive und passive Implantate von Beschäftigten beeinflussen. Deshalb ging die Veranstaltung auf die Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit EMF ein.

Der Übergang zur neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung ist unproblematisch, wenn bislang die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 angewandt wurde. Dies verdeutlichten konkrete Beispiele aus der Praxis im Rahmen der Vorträge und Diskussionen.

Die Präsentationen der Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" gibt es im Internetangebot der BAuA

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Neue Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Liste)

Die aktuelle Liste der sogenannten KMR-Stoffe hat das IFA auf seinen Internetseiten zusammengestellt. 


Inhalte

Die Liste (Stand: Juli 2016) enthält CMR-Stoffe, die

  • gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich des Anhangs VI Verordnung 2016/1179 als karzinogen (krebserzeugend, carzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind,
  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder
  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.

Sie enthält nicht die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus dem Anhang VI der Verordnung 1272/2008.

Die Liste wird seit dem 1. Juni 2015 (Inkrafttreten der CLP-Verordnung) nur noch mit den nach GHS-Verordnung geltenden Kategorien 1A, 1B und 2 angeboten.


Nutzung

Der Datenbestand darf zum Zwecke des Arbeitsschutzes bzw. zur Informationsgewinnung über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefährdungen genutzt werden. Eine teilweise oder vollständige Übernahme der Liste in andere Informationssysteme ist nicht gestattet.


Haftung

Die Daten in der KMR-Liste werden sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch kann, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.


Herausgeber

Die KMR-Liste wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).

Donnerstag, 18. August 2016

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz – 1996 eingeführte Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung prägend für den Arbeitsschutz


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen


Am 21. August wird das Arbeitsschutzgesetz 20 Jahre alt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Das Arbeitsschutzgesetz schuf erstmals ein einheitliches Arbeitsschutzrecht, das für nahezu alle Tätigkeitsbereiche und Beschäftigten in Deutschland gilt. Unter anderem verpflichtete das Gesetz Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen in ihrem Betrieb zu beurteilen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Diese vorausschauende Herangehensweise prägt seither in Deutschland den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

"Wie kaum eine andere Maßnahme hat dieses Gesetz einen Mentalitätswandel in Sachen Arbeitsschutz befördert", erklärt der stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Dr. Walter Eichendorf. "Früher hatte der Arbeitsschutz den Ruf einer bürokratischen Last. Doch je mehr sich die Betriebe damit auseinandergesetzt haben, welche Gefahren durch die Arbeit entstehen können, umso mehr wurde ihnen klar, welches Potenzial für Produktivität und Arbeitszufriedenheit darin liegt."

Konkret verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber, die Gefährdungen zu beschreiben, die mit den Arbeitsabläufen in seinem Betrieb verbunden sind. Chemikalien, Krankheitserreger, Gefahrstoffe, Lärm, Stress - die Belastungen können vielfältig sein. Sind die Gefährdungen dokumentiert, können anschließend die Maßnahmen festgehalten werden, die die Beschäftigten vor diesen Belastungen schützen oder die Belastung zumindest minimieren.

"Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass die Gefährdungsbeurteilung flexibel und anpassungsfähig und damit bestens geeignet ist, um auf die Besonderheiten und die Veränderungen der Betriebe einzugehen", so Eichendorf. Dieser Ansatz sei nach wie vor hochmodern und biete auch mit Blick auf die gesunde Gestaltung der digitalen Arbeitswelt viel Potenzial: "Im nächsten Schritt wird es darum gehen, den vorausschauenden Arbeitsschutz zu einer echten Präventionskultur weiterzuentwickeln." 

Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung angelegt sein soll, führt das Gesetz nicht aus. Die gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb zahlreiche, branchenspezifische Handlungshilfen und Online-Tools entwickelt. Darüber hinaus beraten auch die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Betriebe bei dieser Aufgabe. "Was wir in der Praxis feststellen, ist, dass viele Betriebe den Arbeitsschutz ernst nehmen und Gefährdungen bei der Arbeit thematisieren – was aber häufig vergessen wird, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung auch zu dokumentieren." Dieser Dokumentationspflicht nicht nachzukommen, könne bei einem Unfall zum Problem werden.

 "Nur mit einer schriftlichen Dokumentation kann man als Arbeitgeber bei einem Unfall nachweisen, dass man alles Notwendige zum Schutz seiner Beschäftigten getan hat. Ich kann daher nur dringend dazu raten, das Thema ernst zu nehmen."

Mehr über die Geschichte und Entwicklung des Arbeitsschutzgesetzes und hilfreiche Links zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der DGUV Homepage unter: Hintergrundinformationen zum Arbeitsschutzgesetz .

Mittwoch, 20. Juli 2016

Die gesetzliche Unfallversicherung in drei Minuten


Kurzfilme erklären Aufbau, Aufgaben und Leistungen
Text DGUV
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung? Was versteht man unter einem Arbeitsunfall? Und was bedeutet eigentlich Haftungsablösung? Die passenden Antworten geben drei Kurzfilme, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen barrierefrei im Netz zur Verfügung stellt. Schritt für Schritt werden darin die wichtigsten Begriffe und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erklärt.

Grundlagen bietet der Clip "Ihre gesetzliche Unfallversicherung". Er erklärt den Aufbau, die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie versichert rund 79 Millionen Menschen in Deutschland gegen die Folgen von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen, Unfällen im Ehrenamt sowie Berufskrankheiten.

Der Kurzfilm "Die Vorteile der Haftungsübernahme für Ihr Unternehmen“ richtet sich in erster Linie an die Unternehmen. Er erläutert das Prinzip der Haftungsablösung. Verletzt sich also ein Mitarbeiter im Betrieb, entschädigt die gesetzliche Unfallversicherung den erlittenen Schaden umfassend. Der Arbeitgeber ist von der zivilrechtlichen Haftung frei gestellt.

Der Film "Der Arbeitsunfall – was ist das?" richtet sich primär an Menschen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Am Beispiel von Dachdecker Walter werden die Abläufe vom Unfall bis zum Wiedereinstieg in den Beruf Schritt für Schritt beschrieben. Die Versorgung "Alles aus einer Hand" ist ein Leitmotiv der Unfallversicherung.