Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
----------------------------------------------------------------------------------
Präsentationen der BAuA-Veranstaltung zur EMFV jetzt
online
EMFV. Diese Abkürzung steht für die neue
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, die heute in Kraft
getreten ist. Sie setzt die europäische Arbeitsschutzrichtlinie über
Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder in deutsches Recht um. Um die
Einführung der EMFV in die betriebliche Praxis zu unterstützen, veranstaltete
die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 8. November
2016 in Berlin die Informationsveranstaltung "Elektromagnetische Felder an
Arbeitsplätzen". Ein abwechslungsreiches Vortragsprogramm informierte über
den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Ausgewählte Vorträge können
nun im Internetangebot der BAuA kostenfrei heruntergeladen werden.
Die Veranstaltung begann mit der Vorstellung der neuen
Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV). Dabei lagen die
Schwerpunkte auf der Erläuterung des neuen Grenzwertkonzeptes und den
Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Speziell für die Beurteilung
gepulster Felder wurden verschiedene Ansätze vorgestellt. Elektromagnetische
Felder am Arbeitsplatz können aktive und passive Implantate von Beschäftigten
beeinflussen. Deshalb ging die Veranstaltung auf die Sicherheit von
Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit EMF ein.
Der Übergang zur neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung ist
unproblematisch, wenn bislang die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 angewandt
wurde. Dies verdeutlichten konkrete Beispiele aus der Praxis im Rahmen der
Vorträge und Diskussionen.
Die Präsentationen der Informationsveranstaltung
"Elektromagnetische Felder an Arbeitsplätzen" gibt es im
Internetangebot der BAuA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen