Donnerstag, 6. Oktober 2016

Neue Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe (KMR-Liste)

Die aktuelle Liste der sogenannten KMR-Stoffe hat das IFA auf seinen Internetseiten zusammengestellt. 


Inhalte

Die Liste (Stand: Juli 2016) enthält CMR-Stoffe, die

  • gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich des Anhangs VI Verordnung 2016/1179 als karzinogen (krebserzeugend, carzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind,
  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder
  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.

Sie enthält nicht die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus dem Anhang VI der Verordnung 1272/2008.

Die Liste wird seit dem 1. Juni 2015 (Inkrafttreten der CLP-Verordnung) nur noch mit den nach GHS-Verordnung geltenden Kategorien 1A, 1B und 2 angeboten.


Nutzung

Der Datenbestand darf zum Zwecke des Arbeitsschutzes bzw. zur Informationsgewinnung über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefährdungen genutzt werden. Eine teilweise oder vollständige Übernahme der Liste in andere Informationssysteme ist nicht gestattet.


Haftung

Die Daten in der KMR-Liste werden sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch kann, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.


Herausgeber

Die KMR-Liste wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).

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