Life-Balance hat viele Facetten und ist mehr als nur die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie gut sich die verschiedenen
Lebensbereiche von Beschäftigten in Einklang bringen lassen, hängt auch
von der jeweiligen Lebensphase und dem Alter eines Menschen ab.
Betriebliche Unterstützungsangebote sollten dies berücksichtigen.
Die
iga.Fakten 7 stellen vor, wie Unternehmen eine gesunde Life-Balance
ihrer Beschäftigten durch lebensphasenorientierte Unterstützungsangebote
fördern können.
Download der iga.Fakten 7 "Life-Balance: Ein an Lebensphasen und Lebensereignissen orientierter Ansatz" (PDF, 2,6 MB)
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Kreativberufen sind mein Spezialgebiet. Meine eigene Arbeit an den unterschiedlichsten Kreativarbeitsplätzen, sowie eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Arbeitsschutzausrüstungen und die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäss ASiG sind die Garanten und die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze und leistungsfähige, erfolgreiche Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
Montag, 15. Dezember 2014
Dienstag, 11. November 2014
DGUV Vorschrift 1 tritt in Kraft
Ein schlankes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz, das transparent und frei von Doppelregelungen ist: Das ist eines der Ziele der GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), welches in dem Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz festgehalten wurde. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1, die inhaltlich nahezu gleich sind, zur neuen Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) vereint.
Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Das wird in der neuen DGUV Vorschrift 1 klargestellt. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Eine weitere Neuerung in der DGUV Vorschrift 1: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können.
Die DGUV Vorschrift 1 wird bei den meisten Unfallversicherungsträgern im Laufe des Jahres 2014 in Kraft treten. Zeitgleich wird die neue DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht. Auch hier wurden die vorhandenen Regeln BGR A 1 und GUV-R A1 vereint und werden nach Veröffentlichung der DGUV Regel 100-001 zurückgezogen.
Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Text: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Donnerstag, 30. Oktober 2014
Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich
Der Praxisleitfaden richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte von Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Es werden Beispiele guter Praxis sowie die Anforderungen aus Gesetzen und Vorschriften für eine präventiv gestaltete Büroarbeit zusammengefasst.
Wege werden aufgezeigt, wie die Arbeitsbedingungen im Büro verbessert werden können. Im Leitfaden werden Hilfen angeboten, um Beschäftigte zu sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten zu motivieren und es wird ein Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze geboten.
Donnerstag, 2. Oktober 2014
"Schöne, schlaue Arbeitswelt oder "Ambient Intelligence" von intelligenter Kleidung, Datenbrillen und Digitaler Ergonomie"
DASA-Ausstellung
zeigt intelligente Technik
Lampen, die miteinander reden, Rollläden, die mitfühlen, T-Shirts, die Hauttemperatur messen und den Puls kontrollieren – ist das die Zukunft? Kleinste vernetzte Technologie umgibt uns im Alltag bereits überall.
Sie misst Werte wie Temperatur, Licht oder Entfernungen, macht Gegenstände und Personen ausfindig und handelt unsichtbar im Hintergrund.
Hinter dem Begriff "Ambient Intelligence" (AmI) stecken technische Entwicklungen, die Dinge und Räume „intelligent“ werden lassen.
Verständlich und interaktiv zeigt die Ausstellung der DASA vier Bereiche „intelligenter“ Technik und stellt die Möglichkeiten vor, die es mit Ambient Intelligence in der Arbeitswelt und im privaten Gebrauch gibt. Dabei geht es um technische Voraussetzungen und Funktionsweisen von intelligenter Kleidung, digitaler Ergonomie oder Arbeitsplatzbeleuchtung. Damit gibt die Ausstellung einen Einblick in die moderne Arbeitsschutzforschung und in deren historische Vorläufer. Wie verändert eine „intelligente“ Umgebung unser Verhalten? Welche Chancen und Risiken ergeben sich für den Menschen und seine Arbeit? Hierbei wird auch die spannende Forschung zur Alltagstauglichkeit neuester Technik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgestellt.
Die Sonderausstellung der DASA ist vom 11. September bis 23. November 2014 zu sehen.
Mehr Informationen gibt er hier.
Lampen, die miteinander reden, Rollläden, die mitfühlen, T-Shirts, die Hauttemperatur messen und den Puls kontrollieren – ist das die Zukunft? Kleinste vernetzte Technologie umgibt uns im Alltag bereits überall.
Sie misst Werte wie Temperatur, Licht oder Entfernungen, macht Gegenstände und Personen ausfindig und handelt unsichtbar im Hintergrund.
Hinter dem Begriff "Ambient Intelligence" (AmI) stecken technische Entwicklungen, die Dinge und Räume „intelligent“ werden lassen.
Verständlich und interaktiv zeigt die Ausstellung der DASA vier Bereiche „intelligenter“ Technik und stellt die Möglichkeiten vor, die es mit Ambient Intelligence in der Arbeitswelt und im privaten Gebrauch gibt. Dabei geht es um technische Voraussetzungen und Funktionsweisen von intelligenter Kleidung, digitaler Ergonomie oder Arbeitsplatzbeleuchtung. Damit gibt die Ausstellung einen Einblick in die moderne Arbeitsschutzforschung und in deren historische Vorläufer. Wie verändert eine „intelligente“ Umgebung unser Verhalten? Welche Chancen und Risiken ergeben sich für den Menschen und seine Arbeit? Hierbei wird auch die spannende Forschung zur Alltagstauglichkeit neuester Technik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgestellt.
Die Sonderausstellung der DASA ist vom 11. September bis 23. November 2014 zu sehen.
Mehr Informationen gibt er hier.
Dienstag, 23. September 2014
Ständige Erreichbarkeit im Job und privat? Der IGA Report zeigt klare Absprachen sind nötig!
Auffällig ist, dass Erschöpfungszustände und Vereinbarkeitsprobleme häufiger
bei Beschäftigten vorkommen, die auch in ihrer Freizeit für ihren Job
verfügbar sind. In erster Linie führt die Erreichbarkeit für Jobfragen
während des Privatlebens zu Zeitkonflikten: 18 Prozent stimmen der Aussage
zu, private Aktivitäten deswegen ausfallen zu lassen. 23 Prozent der
Befragten fühlen sich aus diesem Grund zu erschöpft, privaten Verpflichtungen
nachzukommen. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass sich Zeitpuffer positiv auswirken können. Und: Klare Absprachen und mehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben sind nicht nur gut fürs Arbeitsleben, sondern können auch das Privatleben bereichern. Bereits zum vierten Mal seit 2004 befragte die Initiative Gesundheit und Arbeit rund 2.000 Erwerbstätige in Deutschland zur beruflichen Flexibilität und deren Auswirkungen auf Familie, Gesundheit und Erholungsfähigkeit. Demnach sind die Anforderungen an Beschäftigte beträchtlich: Zwei Drittel (65 Prozent) der Erwerbstätigen leisten regelmäßig Überstunden. Von den Betroffenen fühlt sich jeder Fünfte durch die Erwartung des Arbeitgebers belastet, Mehrarbeit leisten zu müssen. Von einem Fünftel (22 Prozent) der Befragten wird erwartet, dass sie auch im Privatleben für dienstliche Angelegenheiten zur Verfügung stehen, wobei jeden dritten Betroffenen diese Erreichbarkeit ziemlich belastet.
Alle Ergebnisse der Befragung können im iga.Report 27 nachgelesen
werden. Der Report
steht hier zum Download bereit.
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Dienstag, 12. August 2014
"REACH-Info 11 - Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz"
Pressemitteilung der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
32/14 vom 12. August 2014
Broschüre: "REACH-Info
11" erschienen
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BAuA hilft beim Einstieg in
die Expositionsabschätzung
Dortmund - Die elfte
Broschüre der Reihe "REACH-Info" verfolgt das Ziel, eine
Hilfestellung für den Einstieg in die Expositionsabschätzung für Arbeitsplätze
unter REACH zu geben. Beim Umgang mit Chemikalien kann der Mensch diesen Stoffen
ausgesetzt sein. Deshalb stellt die Abschätzung ein Kernelement des
Stoffsicherheitsberichts für gefährliche Stoffe dar und hat sowohl für die
Verpflichtungen unter REACH als auch für die sichere Gestaltung von
Arbeitsplätzen eine erhebliche Bedeutung. Die von der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegebene Broschüre gibt eine
allgemein verständliche Hilfestellung für die Expositionsabschätzung.
Zukünftig dürfen Stoffe in
der Europäischen Union nur noch dann hergestellt, vermarktet oder eingeführt
werden, wenn sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert
wurden. Für die Registrierung von Stoffmengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr
muss eine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt werden. Weist der Stoff
schädliche Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder der Umwelt auf oder
besitzt er gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften, muss eine
Expositionsbeurteilung und eine Risikobeschreibung durchgeführt werden.
Mit zahlreichen Tipps,
Definitionen und Beispielen entwickelt "REACH-Info 11 -
Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz" Expositionsszenarien und
deren Risikobewertung für Hersteller und Importeure. Kompakt, auf 48 Seiten
stellt die BAuA-Broschüre den Expositionsweg und dessen Dauer sowie abgestufte
Modelle und den "Wirkort" des Stoffes anschaulich dar. Eine
standardisierte Beschreibung der Verwendung, zum Beispiel für Stoffe mit
breiter Anwendung, ermöglicht das für REACH entwickelte Deskriptorensystem im
Anhang der REACH-Info 11.
Die Broschüre richtet sich an
Hersteller und Importeure zulassungspflichtiger Stoffe sowie nachgeschaltete
Anwender, die sich über eigene Pflichten informieren möchten.
"REACH-Info 11 -
Expositionsabschätzung für den Arbeitsplatz" gibt es im PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA.
Freitag, 11. Juli 2014
Die tägliche Dröhnung - Gehörschäden durch Musik
Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
BAuA gibt Tipps, um das Gehör zu schützen
Broschüre: Gehörschäden durch Musik vorbeugen
Dortmund - Unangenehmes Klingeln, Piepen und Dröhnen im Ohr
kennt jeder. Das kann viele Ursachen haben, oft hängen diese unangenehmen
Effekte mit unserem Freizeitverhalten zusammen. Häufige Discobesuche und laute
Musik aus Radio, Fernsehen und Mp3-Player können im Alltag die Ohren belasten.
Zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene haben bereits einen Hörschaden.
Doch man kann sein Gehör schützen, ohne komplett auf den Freizeitspaß
verzichten zu müssen. Das zeigt die neue Broschüre "Die tägliche Dröhnung -
Gehörschäden durch Musik", die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat.
In vier Kapiteln erklärt die Broschüre Grundbegriffe der
Akustik, die Anatomie des Ohres und was genau beim Hören im Körper passiert. Auch
die Folgen zu hoher Schallbelastung sind Thema der Broschüre. Im Ohr befinden
sich viele kleine Haarzellen, sogenannte Zilien, die Geräusche aufnehmen und,
in Signale umgewandelt, ans Gehirn übertragen. Sind diese Zilien einmal
zerstört, kann man sie nicht mehr wiederherstellen - ein dauerhafter Hörschaden
entsteht.
Um einem solchen Schaden vorzubeugen, hält die
BAuA-Broschüre Lösungsvorschläge parat. 10 Dezibel Lautstärkeunterschied
bewirken, dass wir Geräusche doppelt oder halb so laut wahrnehmen. Deshalb: die
Lautstärke von Radio, Fernseher und Mp3-Player etwas herunterdrehen. Bei
Konzerten und in der Disco sind Ohrstöpsel ein Muss. Außerdem sollte man sich
nicht in direkter Nähe der Boxen aufhalten. Nach einer Belastung brauchen die
Ohren dann die doppelte Zeit Ruhe, um sich zu regenerieren. Die Broschüre
bietet darüber hinaus eine Übersicht der wöchentlichen Belastungsgrenzen, die
es einzuhalten gilt, um gesund zu bleiben.
Die tägliche Dröhnung - Gehörschäden durch Musik; 1.
Auflage, Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; ISBN
978-3-88261-693-4; 32 Seiten. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen direkterLink
Mittwoch, 11. Juni 2014
Computer und Handys: Handy-Nacken und Mausarm
Langes Sitzen, angestrengter Blick auf den
Computerbildschirm und wenig Bewegung, das gehört für viele Menschen zum
Berufsalltag. Neben dem Rücken werden bei der PC-Arbeit auch Arme und Hände
hohen Belastungen ausgesetzt. „Monotone Bewegungsabläufe wie Tasten- oder
Mausklicks sind für die Entstehung eines sogenannten Mausarms verantwortlich.
Erste Anzeichen sind Kraftverlust und Missempfindungen wie Taubheitsgefühl oder
Kribbeln in dem betroffenen Arm beziehungsweise in der betroffenen Hand.
Schmerzen treten erst später auf“. Regelmäßige Pausen beim Tippen und Klicken
und ein häufiger Wechsel zwischen Maus und Tastatur sind beste Vorbeugungen
gegen einen Mausarm. Helfen können auch spezielle Handauflagen und Dehnübungen,
beispielsweise den Arm ausstrecken, die Hand locker lassen und sie mit der
anderen zum Körper ziehen.
„Handy-Nacken“ und „SMS-Daumen“
Auch das Schauen auf Mobiltelefone birgt Gesundheitsrisiken.
Viele Menschen blicken mit gesenktem Kopf auf das Display. Diese
gesundheitsschädliche Kopfhaltung führt auf Dauer zu einer verstärkten
Belastung der Muskulatur im Nacken und zu Kopf- und Nackenschmerzen. „Um den
sogenannten Handy-Nacken zu vermeiden, sollte der Nutzer das Telefon höher
halten, damit der Hals aufrecht bleibt oder für umfangreichere Erledigungen den
PC nutzen“. Ein weiteres Leiden, verursacht durch moderne Technik, ist der
SMS-Daumen. Er entsteht durch die Bewegungen beim Schreiben von Nachrichten auf
der Handy-Tastatur. Das belastet die Sehnen im Daumengelenk, sodass es zu
Verspannungen in der Hand und zu Sehnenscheidenentzündungen kommen kann. Hier
hilft lediglich: öfter anrufen, anstatt eine Nachricht zu tippen.
Keine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ohne Beurteilung
„Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten
den Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um mögliche
Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen“.
Dies ist eine grundlegende Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungen abgestellt
oder gemindert werden.
Pressemitteilung des TÜV Rheinland Köln vom 10.06.2014
Mittwoch, 28. Mai 2014
Laserdrucker eher in separaten Räumen betreiben
Pressemitteilung der DGUV
28.05.2014
Nach der
heute veröffentlichten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)
und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu
Laserdruckeremissionen gibt es keine Hinweise darauf, dass Emissionen aus
Laserdruckern messbare Gesundheitsschäden hervorrufen.Ein anderes Thema sei die vermeidbare Belästigung durch den Betrieb der Drucker; für eine solche Belästigung ergaben sich Hinweise in den psychologischen Untersuchungen der Studie. "Deshalb raten wir Betrieben weiterhin dazu, Laserdrucker und Kopiergeräte in einem separaten Raum zu betreiben, soweit dies arbeitsorganisatorisch sinnvoll ist", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. "Dafür spricht schon der Schutz der Beschäftigten vor der Belästigung durch Lärm, Wärme und dem Geruch, den die Geräte entwickeln."
Hintergrund der Studie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten waren Berichte, nach denen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Geräte bei einigen Beschäftigten gesundheitliche Symptome auftraten: zum Beispiel Atemprobleme und Kopfschmerzen. Im Rahmen der Studie wurden Testpersonen Laserdruckeremissionen unter systematisch variierten, kontrollierten Bedingungen ausgesetzt; dabei wurden Laserdrucker mit sehr niedriger und sehr hoher Emission verwendet. Zu den Probanden zählten Gesunde, Personen mit einer unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege, Personen mit Asthma und Personen, die über gesundheitliche Probleme durch Laserdrucker berichteten.
Link zur kompletten Pressemitteilung
Mittwoch, 16. April 2014
Auch Feen haben Wünsche
Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht zweiten Präventionsfilm zu psychischen Belastungen bei der Arbeit
26.03.2014
Die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat heute auf www.dguv.de einen weiteren Kurzfilm zu
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz veröffentlicht. Thema ist dieses Mal
ständige Erreichbarkeit bei der Arbeit. Die Hauptfigur ist die gute Fee.Denn ihre Tätigkeit ist beanspruchend: Ununterbrochen erreichen Wünsche die gute Fee. Ist ein Wunsch erfüllt, muss sie sich schon um den nächsten kümmern. Die gute Fee ist rund um die Uhr im Einsatz. Zum Verschnaufen bleibt keine Zeit. Langsam aber sicher gerät sie an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
"Wie bei unserem Film zum Weihnachtsmann, mit dem wir das Problem Monotonie bei der Arbeit thematisiert haben, setzen wir auch dieses Mal auf Humor", sagt Gregor Doepke, Leiter Kommunikation der DGUV. "Wir wollen damit Arbeitgeber und Beschäftigte auf das Thema ständige Erreichbarkeit bei der Arbeit als mögliche psychische Belastung aufmerksam machen."
Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung des Themas für die betriebliche Prävention. So muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung von Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb auch psychische Belastungen berücksichtigen. Das hat der Gesetzgeber vor wenigen Monaten im Arbeitsschutzgesetz präzisiert. Unterstützung erhalten Arbeitgeber in Präventionsfragen von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Der Film wurde in Kooperation mit der Filmakademie Ludwigsburg realisiert. Produktion: DOMAR Film GmbH, Regie: Alexander Landsberger, Produzenten: Dominik Utz & Martin Schwimmer. Weitere Filme werden voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema psychische Belastungen finden Sie hier .
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