Mittwoch, 11. Juni 2014

Computer und Handys: Handy-Nacken und Mausarm

Langes Sitzen, angestrengter Blick auf den Computerbildschirm und wenig Bewegung, das gehört für viele Menschen zum Berufsalltag. Neben dem Rücken werden bei der PC-Arbeit auch Arme und Hände hohen Belastungen ausgesetzt. „Monotone Bewegungsabläufe wie Tasten- oder Mausklicks sind für die Entstehung eines sogenannten Mausarms verantwortlich. Erste Anzeichen sind Kraftverlust und Missempfindungen wie Taubheitsgefühl oder Kribbeln in dem betroffenen Arm beziehungsweise in der betroffenen Hand. Schmerzen treten erst später auf“. Regelmäßige Pausen beim Tippen und Klicken und ein häufiger Wechsel zwischen Maus und Tastatur sind beste Vorbeugungen gegen einen Mausarm. Helfen können auch spezielle Handauflagen und Dehnübungen, beispielsweise den Arm ausstrecken, die Hand locker lassen und sie mit der anderen zum Körper ziehen.

„Handy-Nacken“ und „SMS-Daumen“

Auch das Schauen auf Mobiltelefone birgt Gesundheitsrisiken. Viele Menschen blicken mit gesenktem Kopf auf das Display. Diese gesundheitsschädliche Kopfhaltung führt auf Dauer zu einer verstärkten Belastung der Muskulatur im Nacken und zu Kopf- und Nackenschmerzen. „Um den sogenannten Handy-Nacken zu vermeiden, sollte der Nutzer das Telefon höher halten, damit der Hals aufrecht bleibt oder für umfangreichere Erledigungen den PC nutzen“. Ein weiteres Leiden, verursacht durch moderne Technik, ist der SMS-Daumen. Er entsteht durch die Bewegungen beim Schreiben von Nachrichten auf der Handy-Tastatur. Das belastet die Sehnen im Daumengelenk, sodass es zu Verspannungen in der Hand und zu Sehnenscheidenentzündungen kommen kann. Hier hilft lediglich: öfter anrufen, anstatt eine Nachricht zu tippen.

Keine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ohne Beurteilung


„Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen“. Dies ist eine grundlegende Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungen abgestellt oder gemindert werden.

Pressemitteilung des TÜV Rheinland Köln vom 10.06.2014