Mittwoch, 9. Dezember 2020

Check x 5 - Maske ohne Makel?

 


In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, sogenannten FFP2-Masken, schützen. 

Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht ein Übersichtsplakat des IFA. 

Ergänzende Hinweise zu zertifizierten Masken und ihren Erkennungsmerkmalen gibt außerdem eine Liste häufiger Fragen und Antworten, die im Plakat verlinkt ist.

Samstag, 7. November 2020

Das Ende der Ausnahmen bei FFP Masken – Rückkehr zur EU-Konformität

Benutzung von PSA gemäß MedBVSV (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung) 

Mit dem Stichdatum 01.10.2020 entfallen die Ausnahmemöglichkeiten nach §9 Absatz 1 und 2 MedBVSV für das Inverkehrbringen von partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP Masken – Rückkehr zur EU-Konformität). 

Das bedeutet, dass ab diesem Tag wieder nur partikelfiltrierende Halbmasken im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 in Verkehr gebracht werden dürfen. 

Diese sind mit der CE-Kennzeichnung versehen (CE gefolgt von der vierstelligen Nummer der überwachenden Stelle) und in der Regel nach EN 149 geprüft (eingeteilt in die Klassen FFP1, FFP2 und FFP3). 

Die sich bereits gemäß §9 Absatz 1, 2 und 3 MedBVSV im Verkehr befindlichen partikelfiltrierenden Halbmasken können noch verwendet werden. 

Das heißt, Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bereits erworbene Masken als PSA zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Atem-schutz zu tragen ist und diese Masken geeignet sind. Inwiefern partikelfiltrierende Halbmasken für einen bestimmten Einsatz geeignet und welche Einsatzgrenzen dabei zu beachten sind, wird in der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ beschrieben. 

Die Angaben in der DGUV Regel 112-190 basieren allerdings auf den Eigenschaften der nach europäischen Prüfgrundsätzen (z.B. EN 149) in Verkehr gebrachten Produkte und sind nicht ohne weiteres auf andere Produkte übertragbar. 

So wirken z.B. FFP-Masken nach EN 149 auch gegen ölhaltige Aerosole, N(xx)-Masken (NIOSH) in der Regel nicht. Für die Festlegung eines Schutzfaktors (Vielfache des Grenzwertes, VdGW) wird vor dem Einsatz von nicht nach EN 149 geprüften Masken zudem dringend empfohlen, eine möglichst quantitative Überprüfung des Dichtsitzes (Fittest) durchzuführen.

Stand: 15.09.2020

Dienstag, 29. September 2020

ACHTUNG Schadsoftware!

 


E-Mail zu Corona-Arbeitsschutz

Getarnt als Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums verschicken Cyberkriminelle aktuell Schadsoftware. 

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamts Niedersachsen warnt vor einer neuen Welle mit Schadsoftware. Sie wird im Namen des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Adresse poststelle@bundesministerium-gesundheit.com per E-Mail verbreitet.

So erkennen Sie die schädliche E-Mail. https://zac-niedersachsen.de/artikel/49

Samstag, 18. April 2020

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

 Bundesarbeitsminister Heil stellt  Arbeitsschutzstandard COVID 19 vor:

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu heute gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Link zur Pressemitteilung


SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard 

Mittwoch, 1. April 2020

Vorsicht Home Office - Sie arbeiten an einem der gefährlichsten Orte überhaupt!





Wie die allgemeine jährliche Unfallstatistik zeigt, geschehen die meisten tödlichen Unfälle in der Freizeit oder zu Hause. 

Dagegen sind tödliche Arbeits- oder Schulunfälle relativ gering. Nun zeigt diese seit über Jahren relativ stabile Statistik die Zeiten vor dem massenhaften Homeoffice bei Corona an. Es kann also gut sein das es noch größere Verschiebungen in Richtung tödlicher Unfälle im Haus geben wird. 

Also seinen Sie vorsichtig und beachten Sie allgemeine Arbeitsschutzregeln auch zu Hause und bleiben Sie gesund.  


Mittwoch, 25. März 2020

Tipps zum Homeoffice mit Kindern










Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt auch in der Notbetreuung

Kita- und Schulkinder, die in der aktuellen Corona-Krise in einer Notbetreuung in Kitas oder Schulen sind, weil Ihre Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, stehen weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hin. Ereignen sich Unfälle hingegen im Rahmen einer privat organisierten Kinderbetreuung, ist die gesetzliche Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.


LINK


Montag, 16. März 2020

Homeoffice die VBG Berufsgenossenschaft für Werbeagentueren | Designer informiert!







ZU HAUSE ARBEITEN | How to Homeoffice


Fast jedes dritte deutsche Unternehmen ermöglicht die gelegentliche Heimarbeit. Momentan dürften es jedoch erheblich mehr sein und viele Arbeitnehmer sind nicht oder noch nicht auf die Arbeit im Homeoffice vorbereitet.

Wie also schafft man zu Hause eine gesunde Arbeitsumgebung?

Die Tipps der VBG geben einen kurzen informativen Überblick.

Montag, 20. Januar 2020

Design trifft Arbeitsschutz!









Sind Gefahrenstellen an Maschinen durch konstruktive Sicherheitsmaßnahmen nicht zu vermeiden und werden diese durch Schutzeinrichtungen gesichert, so sind bestimmte Sicherheitsabstände einzuhalten. Im Faltblatt der BG ETEM für Industriedesigner und Konstrukteure zusammengefasst.