Muss ein Handfeuerlöscher
zwingend rot sein?
Nach KN NRW Dialog, Text
bearbeitet
Hintergrund: Es werden z.B. "Designer
Feuerlöscher" in weiß oder "metallic" für Museen, Arztpraxen
etc. angeboten.
Ein Handfeuerlöscher muss nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt
sein. Aber Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier
DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöscher Geräte
dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen und gegebenenfalls in eigener
Verantwortung mit entsprechend DIN 14406 geforderten Instandhaltungsaufklebern
versehen.
Die angesprochenen Feuerlöscher entsprechen nicht den
Normen der DIN EN 03. Sie sind somit nicht für den gewerblichen Bereich
einsetz- bzw. anrechenbar. Eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, wie
Hersteller solcher Geräte sie empfehlen, wird hier die Schwierigkeit sein. Aber
selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt sein sollte, gilt das nicht für den
Prüfer! Denn dieser entscheidet wiederum in eigener Verantwortung also weisungsfrei
und auch nur nach Vorgabe der DIN 14406 Teil 4. Die Voraussetzung ist jedoch
ein nach DIN EN 03 gefertigter Feuerlöscher, der die Farbe rot (RAL 3000) hat.
Der Stand der Technik ist nach heutigen Erkenntnissen bei
folgenden Feuerlöschgeräten gewährleistet: Aufladelöscher: Hergestellt ab der
Einführung der DIN 14406-3 (1976), deren Nachfolger die heutige DIN EN 3-3 ist
sowie Dauerdrucklöscher: Ab Einführung der Druckbehälterverordnung (1980),
deren Nachfolger die heutige europäische Druckgeräterichtlinie ist.
Hallo "Designer",
AntwortenLöschenich will hier nicht den Spießer raushängen lassen. Aber ich stell mir vor ich bin im Museum, es brennt, die Leute laufen panisch umher und beißender, weißer Rauch wabert durch die Gänge... Dann bin ich aber froh, wenn ich schemenhaft am Ende des Korridors den Rettung verheißenden – roten – Feuerlöscher durch den Rauch erblicken kann, der sich nun gut sichtbar von seiner weißen Wand abhebt.
Sicherheit vor Design würde ich hier sogar sagen.