BAuA zeigt Zusammenhänge zwischen Pendelzeiten und Gesundheit
Dortmund - Rund die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich bis zu 30 Minuten zur Arbeit, fast ein Drittel sogar bis zu einer Stunde. In dem jetzt veröffentlichten Faktenblatt "Pendeln und gesundheitliche Beschwerden" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einen Überblick über die Zusammenhänge von gesundheitlichen Beschwerden und dem täglichen Weg zur Arbeit. Das Ergebnis: Pendelzeiten können für Beschäftigte mit gesundheitlichen Beschwerden und Erschöpfung einhergehen. Zudem leidet die Work-Life-Balance unter der für den Arbeitsweg investierten Zeit.
Millionen Menschen in Deutschland pendeln oft dutzende Kilometer zur Arbeit. Mobilität ist eine Alltagserscheinung im Berufsleben. Dass diese Mobilität für die Menschen auch Nebenwirkungen haben kann, zeigen die Ergebnisse, zu denen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Auswertungen der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragung kommt.
Die Daten zeigen: Beschäftigte sind mit ihrer Work-Life-Balance umso unzufriedener, je mehr Zeit sie für das tägliche Pendeln investieren müssen. Mit längeren Wegezeiten nehmen zudem auch gesundheitliche Beschwerden, wie zum Beispiel Erschöpfung, Nacken- und Schulterschmerzen, Kopfschmerzen und Schlafstörungen zu.
Studien zeigen allerdings auch, dass sich diese Belastungen durch selbstbestimmte Arbeitszeiten, Gleitzeitregelungen oder planbare Arbeits- und Wegezeiten abmildern lassen können. Termin- und Leistungsdruck sowie fehlende Einflussmöglichkeiten können auf der anderen Seite verstärkend wirken.
Das Faktenblatt "Pendeln und gesundheitliche Beschwerden" gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Kreativberufen sind mein Spezialgebiet. Meine eigene Arbeit an den unterschiedlichsten Kreativarbeitsplätzen, sowie eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Arbeitsschutzausrüstungen und die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäss ASiG sind die Garanten und die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze und leistungsfähige, erfolgreiche Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
Dienstag, 17. April 2018
Auswirkungen der ständigen Erreichbarkeit auf den Schlaf
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hat in einer wissenschaftliche Untersuchung die potenziellen Folgen von ständiger Erreichbarkeit auf Erholung und Gesundheit untersucht.
In einem "iga.report" werden die Ergebnisse der Studie zusammengefasst und Gestaltungsvorschläge für Unternehmen erläutert.
Montag, 9. April 2018
Gesundheit – Leistungsfähigkeit – Wirtschaftlichkeit im Büro 4.0
Check „Gute Büroarbeit“
Wo
steht Ihre Firma im digitalen Wandel 4.0?
Was
sind die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens? Spüren Sie Ihr Potenzial für
Verbesserungen auf! Ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen entsteht nicht
durch Zufall. Der INQA-Check „Gute Büroarbeit“ unterstützt Sie dabei, Ihre
Potenziale zu nutzen, Herausforderungen aktiv anzugehen – und Krisen zu
meistern.
Montag, 19. Februar 2018
Arbeitsschutz App "VBG Praxis-Check"
Nützliche Online-Hilfen für Kleinunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung.
Im Arbeitsschutz ist das oberste Ziel, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern. Nehmen Sie sich daher regelmäßig ein wenig Zeit, um die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen für Ihre Beschäftigten zu ermitteln, zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wählen Sie jeweils einen der Basis-Checks –
beginnend mit dem Thema, das Ihnen am relevantesten erscheint. Für
einzelne Branchen können Sie dann spezifische Checks auswählen und
bearbeiten.
Beantworten Sie die einzelnen Fragen im Rahmen
Ihrer Verantwortung nach bestem Wissen und leiten Sie Ihren
Handlungsbedarf ab. Sie können entscheiden zwischen Vorrangig angehen,
Maßnahmen erforderlich, Maßnahmen nicht erforderlich.
Über die Basis-Checks hinaus, stehen Ihnen
branchensprezifische Checks zur Verfügung, die Sie individuell auswählen
und bearbeiten können.
Tragen Sie Ihre Ideen, Maßnahmen, Termine und Verantwortliche ein.
Tragen Sie Ihre Ideen, Maßnahmen, Termine und Verantwortliche ein.
Anschließend können Sie Ihre Ergebnisse als PDF an Ihre E-Mail Adresse senden.
Sie haben jetzt ein Dokument Ihrer
Gefährdungsbeurteilung und eine To-Do-Liste für Ihr Unternehmen an der
Hand, mit der es ein Leichtes ist, die festgelegten Maßnahmen auch
durchzuführen und sie auf Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.Link zum VBG Praxis-Check
Donnerstag, 1. Februar 2018
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Sie wollen in Ihrem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu
psychischen Belastungen durchführen?
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die
Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das
heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für
ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der
Arbeit ergeben.
Gefährdungsbeurteilung: Pflicht des Arbeitgebers
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche
Pflicht. Danach müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Ermittlung der
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eine Beurteilung der Gefährdungen
in ihren Unternehmen vornehmen. Wenn es erforderlich ist, müssen sie
schließlich geeignete Maßnahmen entwickeln, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit
überprüfen.
Die Gefährdungsbeurteilung hat somit das Ziel, Unfällen und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Dazu gehört auch die
psychische Belastung bei der Arbeit.
Montag, 15. Januar 2018
Elektronischer Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken
Er enthält Informationen
über arbeitsbedingten Stress und psychosoziale Risiken. Ziel ist es,
das Bewusstsein und das Verständnis für dieses Thema zu stärken und die
Bewältigung der damit verbundenen Probleme zu fördern.
Der elektronische Leitfaden richtet sich an Arbeitgeber und Menschen, die in kleinen Unternehmen arbeiten, die sich erstmalig mit psychosozialen Risiken bei der Arbeit auseinandersetzen und hierfür Leitlinien für die ersten Schritte benötigen. Im Detail enthält der Leitfaden unter anderem:
Der elektronische Leitfaden richtet sich an Arbeitgeber und Menschen, die in kleinen Unternehmen arbeiten, die sich erstmalig mit psychosozialen Risiken bei der Arbeit auseinandersetzen und hierfür Leitlinien für die ersten Schritte benötigen. Im Detail enthält der Leitfaden unter anderem:
- einfache Erklärungen von arbeitsbedingtem Stress und psychosozialen Risiken
- Auswirkungen auf das Unternehmen und die Arbeitnehmer
- praktische Beispiele, wie psychosoziale Risiken verhindert und bewältigt werden können
Samstag, 13. Januar 2018
Zum 1. Januar 2018 tritt die überarbeitete Leiternorm in Kraft.
Sie macht neue Vorgaben, die die Standfestigkeit von
Leitern verbessern sollen. Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste
Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Die neuen Richtlinien betreffen vor
allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern verwenden. Die Änderung der
Leiternorm wurde durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) unter
Mitwirkung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
entwickelt.
Wenn es in die Höhe geht, sind Leitern meist das
Arbeitsmittel der Wahl. Allerdings ist Leiter nicht gleich Leiter und viele
Beschäftigte sind im Umgang fahrlässig oder nicht richtig geschult worden.
Ursachen für Leiterunfälle gibt es viele: Entweder war die Leiter für die
Tätigkeit nicht geeignet oder der Untergrund nicht standfest und die Leiter gab
nach. Laut der Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen der DGUV gab es im Jahr
2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit
Leitern stattfanden. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge
oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der
BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit zurück. Die überarbeitete
Norm soll dafür sorgen, dass diese Gefahrenquelle bereits bei der Herstellung
minimiert wird.
Die wichtigste Änderung der DIN EN 131 betrifft alle
tragbaren Anlegeleitern mit einer Leiterlänge von über drei Metern. Diese
müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine
Quertraverse oder durch eine sogenannte konische Bauweise. Von der Norm
betroffen sind auch Mehrzweckleitern mit einem aufgesetzten Schiebeleiterteil.
Ist dieses länger als drei Meter, darf es nur von der Leiter trennbar sein,
wenn es mit einer Traverse ausgestattet ist, die die neuen
Standbreiten-Anforderung erfüllt. "Allerdings besteht in der Praxis die
Gefahr, dass die Extra-Traverse als zusätzliche Standfläche benutzt wird. Das
wiederum kann Unfälle begünstigen. Hierauf verweist die Norm mit einer
Nutzungseinschränkung hin", erläutert Thomas Jacob von der
Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW). Doch nicht nur die
Standsicherheit wird durch die Norm überarbeitet. In Zukunft werden die Leitern
in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und Leitern
für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare
Klassifizierung.
Was bedeutet die neue Norm für die Betriebe? Ältere
Leitermodelle, die nicht der aktuellen Norm und somit dem Stand der Technik
entsprechen, können weiterverwendet werden, wenn deren Sicherheit für den
entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. "Nur weil Produkte mit
einem höheren Sicherheitsgrad zur Verfügung stehen, bedeutet das nicht, dass
die andere Produkte verboten sind. Wenn eine Leiter zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens
den gültigen Rechtsvorschriften entspricht, darf sie auch nach einer
Aktualisierung der Rechtsvorschrift verwendet werden", erklärt Jacob.
Alle Betriebe müssen Gefährdungsbeurteilungen ihrer
Arbeitsmittel erstellen. "Sollte dabei herauskommen, dass die
Standsicherheit der Leitern nicht gewährleistet ist, empfiehlt die DGUV - je
nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung - die entsprechenden Leitern mit einer
Traverse nachzurüsten", sagt Jacob. Für die Prüfung muss das Unternehmen
sogenannte befähigte Personen beauftragen, die durch Ausbildung,
Berufserfahrung und Schulung das Knowhow haben, um den Zustand einer Leiter
richtig beurteilen zu können.
Quelle: Pressemitteilung DGUV
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