Donnerstag, 27. September 2012

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber haften bei Verstößen


Pressemitteilung TÜV Rheinland
Ständige Erreichbarkeit via Smartphone, unregelmäßige Pausen am Fließband, langes Sitzen auf ungeeigneten Bürostühlen oder ungenügende Sicherung beim Fensterputzen – so mancher Arbeitgeber nimmt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so genau. Kommt er seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nicht nach, handelt er fahrlässig und haftet dafür persönlich.
In vielen Unternehmen herrscht beim Thema Betriebssicherheit nach wie vor große Unsicherheit, weiß Stephan Köchling, Fachmann für Betriebssicherheit von TÜV Rheinland. „Darum kann es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein, diese Betreuung komplett über den arbeitsmedizinischen Dienst zu regeln“, erklärt Köchling. Das Betriebssicherheitsmanagement bei TÜV Rheinland verknüpft verschiedene Bereiche wie Gesundheitsmanagement, Umweltschutz oder Qualitätsmanagement. So koordiniert der Betriebssicherheitsmanager unter anderem den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes und ist Ansprechpartner des Unternehmers......... Link zur kompletten Pressemitteilung

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