Samstag, 9. Februar 2013

Wer Weisungsrecht ausübt, hat Verantwortung



Arbeitsunfälle vor Gericht
Fehlende Führungsverantwortung kann bei Arbeitsunfällen ein Straftatbestand sein, der für den Vorgesetzten straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann. Kommt es zum Prozess, rollen Richter meist die betriebliche Arbeitsschutzorganisation komplett auf.
Mit den in den modernen Arbeitsschutzvorschriften eingeräumten Entscheidungsspielräumen, der so genannten Deregulierung, wird den Unternehmen mehr Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gegeben. Die Unternehmerverantwortung steht im Vordergrund, allerdings trifft sie die obersten Führungsebenen nicht alleine. Denn außer den „geborenen Pflichtigen“, wie Juristen diese Leitungspersonen bis hin zu Werksleitern nennen, werden noch weitere Führungsebenen – als die „gekorenen Pflichtigen“ – in die Verantwortung genommen. Das Ausmaß der Verantwortung der mittleren und unteren Führungskräfte ist an die Aufgaben und Pflichten gebunden, die ihnen übertragen sind. Eine gewisse Fürsorgepflicht ist stets vorhanden, sofern eine Weisungsbefugnis besteht. Umgekehrt bleibt ein Stück Umsetzungsverantwortung bei der obersten Leitung, wenn Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind. Weiterlesen
Quelle: Unfallkasse Sachsen

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