Freitag, 15. März 2013

Eine Brille für den Bildschirm!


Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz sind speziell auf den Abstand zwischen Monitor und Auge abgestimmt


Unsere Augen verändern sich im Lauf des Lebens und irgendwann brauchen viele Menschen eine Sehhilfe. Für die Arbeit an Computern und Bildschirmen können spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen beantragt werden, wenn sich nach einer augenärztlichen Untersuchung herausstellt, dass eine solche spezielle Sehhilfe notwendig ist und normale Brillen nicht geeignet sind.

Sehschärfe lässt ab 40 nach

Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die Anpassungsfähigkeit des Auges kontinuierlich ab. Dies liegt an einem langsam fortschreitenden Elastizitätsverlust der Augenlinse, wodurch wir bestimmte Entfernungen nicht mehr so scharf sehen können. Wer Probleme mit der Sehschärfe hat, lässt sich eine Brille oder Kontaktlinsen verschreiben. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften danach keine weiteren Beschwerden mehr haben.

In einigen Fällen reicht eine herkömmliche Lese- oder Gleitsichtbrille jedoch nicht aus. Denn am Bildschirmarbeitsplatz beträgt der Abstand der Augen zum Monitor in der Regel 60 bis 80 Zentimeter – die private Brille ist für diese Situation nicht immer angepasst. 

Oft wird dann unbewusst versucht dieses Defizit durch eine veränderte Körperhaltung am Bildschirmarbeitsplatz auszugleichen. In der Folge können vermehrt Nacken-, Kopf- und Rückenbeschwerden auftreten........... weiterlesen



Quelle: BGUW Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution 
Foto: PRODUKT/DESIGN Lutz Gathmann Düsseldorf


Freitag, 15. Februar 2013

Versichert im Home-Office

Versichert im Home-Office

Versichert im Home-Office

Arbeitnehmer, die an einem Telearbeitsplatz von zuhause aus arbeiten, stehen grundsätzlich unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. 

Darauf weist die Kommunale Unfallversicherung Bayern in einem Artikel der aktuellen Ausgabe der "Unfallversicherung aktuell" hin und erläutert die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
 
Zum Download des Artikels (PDF-Dokument, Seite 27)

Samstag, 9. Februar 2013

Wer Weisungsrecht ausübt, hat Verantwortung



Arbeitsunfälle vor Gericht
Fehlende Führungsverantwortung kann bei Arbeitsunfällen ein Straftatbestand sein, der für den Vorgesetzten straf- und zivilrechtliche Folgen haben kann. Kommt es zum Prozess, rollen Richter meist die betriebliche Arbeitsschutzorganisation komplett auf.
Mit den in den modernen Arbeitsschutzvorschriften eingeräumten Entscheidungsspielräumen, der so genannten Deregulierung, wird den Unternehmen mehr Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gegeben. Die Unternehmerverantwortung steht im Vordergrund, allerdings trifft sie die obersten Führungsebenen nicht alleine. Denn außer den „geborenen Pflichtigen“, wie Juristen diese Leitungspersonen bis hin zu Werksleitern nennen, werden noch weitere Führungsebenen – als die „gekorenen Pflichtigen“ – in die Verantwortung genommen. Das Ausmaß der Verantwortung der mittleren und unteren Führungskräfte ist an die Aufgaben und Pflichten gebunden, die ihnen übertragen sind. Eine gewisse Fürsorgepflicht ist stets vorhanden, sofern eine Weisungsbefugnis besteht. Umgekehrt bleibt ein Stück Umsetzungsverantwortung bei der obersten Leitung, wenn Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind. Weiterlesen
Quelle: Unfallkasse Sachsen

Dienstag, 29. Januar 2013

Stressreport Deutschland 2012 veröffentlicht!

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 

Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen nehmen nach wie vor Spitzenplätze ein Psychische Belastung ist in der deutschen Arbeitswelt nach wie vor weit verbreitet. Häufig sind die Beschäftigten Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen bei der Arbeit ausgesetzt. 

Dabei kennt die psychische Belastung weder Hierarchiegrenzen, noch macht sie vor gewerblichen Branchen halt. Faktoren wie das gute soziale Klima in deutschen Betrieben oder Handlungsspielräume für die Beschäftigten, um ihre Arbeit zu planen und einzuteilen, helfen aber die Belastung zu bewältigen. Dies sind Ergebnisse des "Stressreports Deutschland 2012", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Ihre Aufgabe ist es, Entwicklungen in der Arbeitswelt zu beobachten.

 Der Stressreport beruht auf der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2011/2012, bei der rund 20.000 Beschäftigte Fragen beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Beanspruchung und gesundheitlichen Beschwerden beantworteten. 

Ähnliche Daten enthält die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS 2010), die ebenfalls in den Report einflossen. Der Bericht gibt Aufschluss über Trends in der Entwicklung der Arbeitsbedingungen, deren mögliche Auswirkungen auf Beschäftigte und den erforderlichen Handlungsbedarf. 

Der Stressreport liefert Fakten für die zurzeit in Deutschland geführte Diskussion über das Thema psychische Belastung. Die Spitzenreiter der Belastung haben sich nach den Zahlen seit 2006 nicht verändert. So sehen sich die Beschäftigten nach wie vor häufig Multitasking (58 Prozent), starkem Termin- und Leistungsdruck (52 Prozent) oder ständig wiederholenden Arbeitsvorgängen (50 Prozent) ausgesetzt. 44 Prozent erleben während ihrer Arbeit häufig Störungen. 

Quelle:BAuA 2013

Montag, 17. Dezember 2012

Stress, Burnout, Mobbing, Sucht! Psychische Faktoren am Arbeitsplatz, ein Selbsttest!



Download-Broschüre der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für Beschäftigte

Die Broschüre "Psychische Faktoren am Arbeitsplatz. Eine schnelle Hilfe zur Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hilft Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitssituation abzuleiten.

Sie dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich Handlungsbedarf für die Praxis ergeben. Hierzu macht die Broschüre Vorschläge, wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.).

Die Broschüre wird als PDF-Download angeboten.

Quelle/Urheber: BG ETEM

Donnerstag, 22. November 2012

Coworking Spaces / Ateliergemeinschaft Unfallversicherung / Arbeitsschutz



Coworking Spaces, Atelier- oder Bürogemeinschaften sind praktisch und oft gerade bei kreativen Berufen durchaus positiv.

Büro- oder Werkstatträume können besser ausgelastet werden, Bürogeräte gemeinsam benutzt werden. Das spart Kosten und obendrein ist die Firma durchgehend besetzt, auch in Urlaubszeiten.

Allerdings gibt es auch einige Risiken und zwar in einem Bereich, der so gut wie nie bedacht wird, im Arbeitsschutz.

Statistisch gesehen stehen an der zweiten Stelle aller Arbeitsunfälle, nach den Wegeunfällen, Stolper- oder Sturzunfälle.  Also schon ein durch das Büro gezogenes Verlängerungskabel, über das der Kollege fällt, ist ein Arbeitsunfall. Wenn er so ernsthaft verletzt ist, dass ein Arzt aufgesucht werden muss, - wird eine Unfallmeldung erstellt  und spätestens dann ist das Thema „Verantwortung im Arbeitsschutz“ auf dem Tisch, bzw. der technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft im Haus.

Wenn alle handelnden Personen selbständige Einzelunternehmer sind, ist es zunächst unabdingbar, hier eine Gesamtverantwortliche Person gemäß ArbSchG (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) sowie BGV A1 (Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer), schriftlich zu berufen.

Also ist schon bei der Gründung einer Bürogemeinschaft ein Mitglied schriftlich zu bestimmen, das für den Arbeitsschutz verantwortlich ist ggfl. Arbeiten aufeinander abstimmt und mit entsprechender Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern auszustatten ist, also die gesetzlichen Unternehmerpflichten wahrnimmt.  

Diese Befugnis sollte Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gegenüber allen Mitgliedern/Mietern der Bürogemeinschaft/des Coworking Space beinhalten. Sie wird zweckmäßigerweise zwischen den beteiligten Personen/Unternehmern vertraglich vereinbart. Wenn Arbeitnehmer betroffen sind, sollten diese darüber informiert werden.

Arbeitsschutzvorschriften gelten selbstverständlich auch für die immer beliebter werdenden Coworking Spaces, also fragen Sie vorher den Betreiber wie die Verantwortlichkeiten von Ihm geregelt wurden!


Vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte der Mieter darauf achten, dass die Arbeitsplätze den einschlägigen Vorschriften, hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung, genügen. Dies sollte natürlich auch im Interesse des Vermieters liegen, da seine Mieter erwarten, dass der angemietete Arbeitsplatz vorschriftsgemäß, sicher und ergonomisch ist.

Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen nach der Arbeitsstättenverordnung etc.einzuhalten.






 

Freitag, 16. November 2012

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf

Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA gibt Tipps für die betriebliche Ergonomieberatung ---------------------------------------------------------------------------------- 

Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf Dortmund - Stundenlanges Sitzen vor einem Computerbildschirm: Für viele Beschäftigte in Deutschland sieht so der normale Arbeitsalltag aus. Dass diese Art der Arbeit auf die Dauer nicht gesund ist, ist bekannt. Dennoch gibt es Nachholbedarf bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit. 

Hilfestellung bietet hierbei die neue Broschüre "Über die Schulter geschaut - Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Denn ein Viertel der Krankheitstage sind inzwischen den Muskel-Skelett-Erkrankungen geschuldet. Viele davon verursacht durch Fehlbelastungen bei der Büroarbeit. Ein Ergonomieberater kann Abhilfe schaffen. 

Die BAuA-Broschüre "Über die Schulter geschaut" gibt Tipps, wie die betriebliche Ergonomieberatung aussehen kann und informiert über die vielfältigen Aufgaben der Ergonomiebeauftragten in einem Unternehmen. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung hilft dabei, die betrieblich Ergonomieberatung in die Praxis umzusetzen.