Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen nehmen nach wie vor Spitzenplätze ein
Psychische Belastung ist in der deutschen Arbeitswelt nach wie vor weit verbreitet. Häufig sind die Beschäftigten Multitasking, Zeitdruck, Monotonie und Störungen bei der Arbeit ausgesetzt.
Dabei kennt die psychische Belastung weder Hierarchiegrenzen, noch macht sie vor gewerblichen Branchen halt. Faktoren wie das gute soziale Klima in deutschen Betrieben oder Handlungsspielräume für die Beschäftigten, um ihre Arbeit zu planen und einzuteilen, helfen aber die Belastung zu bewältigen.
Dies sind Ergebnisse des "Stressreports Deutschland 2012", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Ihre Aufgabe ist es, Entwicklungen in der Arbeitswelt zu beobachten.
Der Stressreport beruht auf der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung 2011/2012, bei der rund 20.000 Beschäftigte Fragen beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Beanspruchung und gesundheitlichen Beschwerden beantworteten.
Ähnliche Daten enthält die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS 2010), die ebenfalls in den Report einflossen. Der Bericht gibt Aufschluss über Trends in der Entwicklung der Arbeitsbedingungen, deren mögliche Auswirkungen auf Beschäftigte und den erforderlichen Handlungsbedarf.
Der Stressreport liefert Fakten für die zurzeit in Deutschland geführte Diskussion über das Thema psychische Belastung. Die Spitzenreiter der Belastung haben sich nach den Zahlen seit 2006 nicht verändert. So sehen sich die Beschäftigten nach wie vor häufig Multitasking (58 Prozent), starkem Termin- und Leistungsdruck (52 Prozent) oder ständig wiederholenden Arbeitsvorgängen (50 Prozent) ausgesetzt. 44 Prozent erleben während ihrer Arbeit häufig Störungen.
Quelle:BAuA 2013
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Kreativberufen sind mein Spezialgebiet. Meine eigene Arbeit an den unterschiedlichsten Kreativarbeitsplätzen, sowie eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Arbeitsschutzausrüstungen und die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäss ASiG sind die Garanten und die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze und leistungsfähige, erfolgreiche Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
Dienstag, 29. Januar 2013
Montag, 17. Dezember 2012
Stress, Burnout, Mobbing, Sucht! Psychische Faktoren am Arbeitsplatz, ein Selbsttest!
Download-Broschüre
der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für
Beschäftigte
Die
Broschüre "Psychische Faktoren am Arbeitsplatz. Eine schnelle Hilfe zur
Selbstanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" der
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hilft
Beschäftigten, Gefährdungen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu
erkennen und Ziele sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und
Gesundheitssituation abzuleiten.
Sie
dient den Leserinnen und Lesern zum Selbsttest; aus diesem Selbsttest kann sich
Handlungsbedarf für die Praxis ergeben. Hierzu macht die Broschüre Vorschläge,
wie z. B. das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen, auf eine Veränderung der
Arbeitsorganisation hinzuwirken oder auch die eigenen Ressourcen im Umgang mit
Stress zu stärken (Bewegung, Entspannung, Kontakte, Hobbys etc.).
Die
Broschüre wird als PDF-Download angeboten.
Quelle/Urheber:
BG ETEM
Donnerstag, 22. November 2012
Coworking Spaces / Ateliergemeinschaft Unfallversicherung / Arbeitsschutz
Coworking Spaces, Atelier- oder
Bürogemeinschaften sind praktisch und oft gerade bei kreativen Berufen durchaus
positiv.
Büro- oder Werkstatträume
können besser ausgelastet werden, Bürogeräte gemeinsam benutzt werden. Das
spart Kosten und obendrein ist die Firma durchgehend besetzt, auch in
Urlaubszeiten.
Allerdings gibt es auch
einige Risiken und zwar in einem Bereich, der so gut wie nie bedacht wird, im
Arbeitsschutz.
Statistisch gesehen stehen
an der zweiten Stelle aller Arbeitsunfälle, nach den Wegeunfällen, Stolper-
oder Sturzunfälle. Also schon ein durch
das Büro gezogenes Verlängerungskabel, über das der Kollege fällt, ist ein
Arbeitsunfall. Wenn er so ernsthaft verletzt ist, dass ein Arzt aufgesucht werden
muss, - wird eine Unfallmeldung erstellt
und spätestens dann ist das Thema „Verantwortung im Arbeitsschutz“ auf
dem Tisch, bzw. der technische Aufsichtsbeamte der Berufsgenossenschaft im
Haus.
Wenn
alle handelnden Personen selbständige Einzelunternehmer sind, ist es zunächst
unabdingbar, hier eine Gesamtverantwortliche Person gemäß ArbSchG (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber)
sowie BGV A1 (Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer), schriftlich zu berufen.
Also ist schon bei
der Gründung einer Bürogemeinschaft ein Mitglied schriftlich zu bestimmen, das für den
Arbeitsschutz verantwortlich ist ggfl. Arbeiten aufeinander abstimmt und mit
entsprechender Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Mitgliedern auszustatten
ist, also die gesetzlichen Unternehmerpflichten wahrnimmt.
Diese Befugnis sollte Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gegenüber allen Mitgliedern/Mietern der Bürogemeinschaft/des Coworking Space beinhalten. Sie wird zweckmäßigerweise zwischen den beteiligten Personen/Unternehmern vertraglich vereinbart. Wenn Arbeitnehmer betroffen sind, sollten diese darüber informiert werden.
Arbeitsschutzvorschriften gelten selbstverständlich auch für die immer beliebter werdenden Coworking Spaces, also fragen Sie vorher den Betreiber wie die Verantwortlichkeiten von Ihm geregelt wurden!
Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen
nach der Arbeitsstättenverordnung etc.einzuhalten.
Diese Befugnis sollte Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gegenüber allen Mitgliedern/Mietern der Bürogemeinschaft/des Coworking Space beinhalten. Sie wird zweckmäßigerweise zwischen den beteiligten Personen/Unternehmern vertraglich vereinbart. Wenn Arbeitnehmer betroffen sind, sollten diese darüber informiert werden.
Arbeitsschutzvorschriften gelten selbstverständlich auch für die immer beliebter werdenden Coworking Spaces, also fragen Sie vorher den Betreiber wie die Verantwortlichkeiten von Ihm geregelt wurden!
Vor
Unterzeichnung des Mietvertrages sollte der Mieter darauf achten, dass die
Arbeitsplätze den einschlägigen Vorschriften, hier insbesondere der
Arbeitsstättenverordnung und Bildschirmarbeitsverordnung, genügen. Dies sollte
natürlich auch im Interesse des Vermieters liegen, da seine Mieter erwarten,
dass der angemietete Arbeitsplatz vorschriftsgemäß, sicher und ergonomisch ist.
Freitag, 16. November 2012
Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf
Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BAuA gibt Tipps für die betriebliche Ergonomieberatung
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Bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit gibt es Nachholbedarf
Dortmund - Stundenlanges Sitzen vor einem Computerbildschirm: Für viele Beschäftigte in Deutschland sieht so der normale Arbeitsalltag aus. Dass diese Art der Arbeit auf die Dauer nicht gesund ist, ist bekannt. Dennoch gibt es Nachholbedarf bei der Gestaltung der Bildschirmarbeit.
Hilfestellung bietet hierbei die neue Broschüre "Über die Schulter geschaut - Kollegiale Hilfe durch betriebliche Ergonomieberater" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Denn ein Viertel der Krankheitstage sind inzwischen den Muskel-Skelett-Erkrankungen geschuldet. Viele davon verursacht durch Fehlbelastungen bei der Büroarbeit. Ein Ergonomieberater kann Abhilfe schaffen.
Die BAuA-Broschüre "Über die Schulter geschaut" gibt Tipps, wie die betriebliche Ergonomieberatung aussehen kann und informiert über die vielfältigen Aufgaben der Ergonomiebeauftragten in einem Unternehmen. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung hilft dabei, die betrieblich Ergonomieberatung in die Praxis umzusetzen.
Direkter Link: www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A83.html
Mittwoch, 10. Oktober 2012
"BDG" Infowochenende kompakt !
ACHTUNG! TERMIN VERSCHOBEN
EIN NEUER TERMIN WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN!
Der „BDG“ Berufsverband der Kommunikationsdesigner veranstaltet ein kompaktes, informelles, Wochenende mit allen wichtigen beruflichen Themen die jeder Designer für seinen täglichen Job braucht.
Ein wertvolles Wochenende für jeden Designer
mit den Themen: Urheber- und Vertragsrecht, Geschmacksmusterrecht |
Bildrechte: Lizenzmodelle, Fußangeln und Fallen | Designer und
Berufsgenossenschaft: Rechte und Pflichten | Künstlersozialkasse | Der
Freiberufler und die Steuern
Alle
Infos hier im PDF
[205 KB]
ACHTUNG! TERMIN VERSCHOBEN
EIN NEUER TERMIN WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN!
Alle
Infos hier im PDF
[205 KB] ACHTUNG! TERMIN VERSCHOBEN
EIN NEUER TERMIN WIRD NOCH BEKANNT GEGEBEN!
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Beruflicher Aufstieg macht nicht glücklich
Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlicht Ergebnis einer Studie australischer Wissenschaftler
Beförderungen am Arbeitsplatz schaden auf Dauer der psychischen Verfassung, ohne positive Auswirkungen auf körperliche Gesundheit und Lebenszufriedenheit zu entfalten. Das ist das Ergebnis einer Studie australischer Wissenschaftler, die das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlicht hat. Trotz dauerhaften Einkommenssteigerungen und höherem sozialen Status überwiegen langfristig die negativen Effekte von vermehrtem Stress und längeren Arbeitszeiten.
Die Forscher nutzten einen umfangreichen Datensatz mit detaillierten Befragungsdaten zu Arbeitsplatzaspekten, Gesundheit und Lebenszufriedenheit. So konnten sie rund 2.000 Beförderungen von Vollzeitbeschäftigten im Alter von 18 bis 64 Jahren analysieren und die Entwicklung der Betroffenen über einen Zeitraum von zehn Jahren verfolgen.
Weitere Informationen in einer Pressemeldung vom Juli 2012. Die englischsprachige Studie ist von der IZA-Homepage abrufbar.
Quelle/Urheber: IZA/idw/ergoRed
Donnerstag, 27. September 2012
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Arbeitgeber haften bei Verstößen
Pressemitteilung TÜV Rheinland
Ständige
Erreichbarkeit via Smartphone, unregelmäßige Pausen am Fließband, langes Sitzen
auf ungeeigneten Bürostühlen oder ungenügende Sicherung beim Fensterputzen – so
mancher Arbeitgeber nimmt es mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht so
genau. Kommt er seiner gesetzlichen Verpflichtung jedoch nicht nach, handelt er
fahrlässig und haftet dafür persönlich.
In vielen Unternehmen
herrscht beim Thema Betriebssicherheit nach wie vor große Unsicherheit, weiß
Stephan Köchling, Fachmann für Betriebssicherheit von TÜV Rheinland. „Darum
kann es gerade für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll sein, diese
Betreuung komplett über den arbeitsmedizinischen Dienst zu regeln“, erklärt
Köchling. Das Betriebssicherheitsmanagement bei TÜV Rheinland verknüpft
verschiedene Bereiche wie Gesundheitsmanagement, Umweltschutz oder
Qualitätsmanagement. So koordiniert der Betriebssicherheitsmanager unter
anderem den Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes
und ist Ansprechpartner des Unternehmers......... Link zur kompletten Pressemitteilung
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