Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP
birgt Gefahren für Arbeitsschutz
04.02.2015
Die Europäische Kommission hat gegenüber der gesetzlichen
Unfallversicherung bekräftigt, dass das transatlantische Freihandelsabkommen
TTIP nicht zu Lasten der bereits bestehenden hohen Standards in den Bereichen
Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz gehen soll. Das geht aus einem Brief
der Kommission an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hervor.
Darin erklärt die Kommission, es gehe darum, internationale Standards zu
stärken und zukünftig voneinander abweichende Regelungen zu vermeiden.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese klare Positionierung.
Sie warnen jedoch weiterhin vor einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von
Standards, da diese sich negativ auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
auswirken könne.
Technische Vorschriften, Normen und Standards dienen dazu,
Produkte verlässlich und sicher zu machen. Für Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit erfüllen sie damit eine zentrale Rolle. "Normen und Standards
stehen in Wechselwirkung mit dem Arbeitsumfeld, für das sie geschaffen wurden.
Sie spiegeln die unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien dies- und jenseits
des Atlantiks wider", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer.
"Wer sie nur als Handelshindernisse begreift, übersieht die Unfall- und
Krankheitsrisiken, die sich aus einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von
technischen Regelungen ergeben können."
Die DGUV hat gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und
Normung und dem polnischen Arbeitsschutz-Institut CIOP-PIB hierzu konkrete
Beispiele gesammelt. Ein Problem könnte sich nach Ansicht der Fachleute
beispielsweise bei Atemschutzmasken ergeben: Atemschutzmasken müssen in der EU
vor Inverkehrbringen durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Bestandteil
der Prüfung ist auch, ob die Maske dicht ist. Anwender verlassen sich darauf,
dass diese Drittprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. In den USA ist keine
entsprechende Drittprüfung erforderlich. Stattdessen sind die Betriebe durch
Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet, Atemschutzmasken vor dem Einsatz auf
Dichtheit zu überprüfen. Beide Ansätze können jeweils zu einer sicheren
Verwendung der Atemschutzmasken führen. Würden jedoch US-amerikanische Masken
ohne Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht und Verwender die fehlende
Prüfung auf Dichtheit nicht erkennen können, kann dies tödliche Folgen haben.
Weitere Informationen
Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zu
TTIP sowie das Hintergrundpapier zur Problematik der gegenseitigen Anerkennung
hat die DGUV im Internet veröffentlicht:
http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/papier_ttip/index.jsp .
Unterhttp://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230#regulatory-cooperationinformiert die Europäische Kommission zu ihren Verhandlungspositionen zur
Zusammenarbeit bei technischen Vorschriften und Standards..
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