Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Kreativberufen sind mein Spezialgebiet. Meine eigene Arbeit an den unterschiedlichsten Kreativarbeitsplätzen, sowie eine langjährige Erfahrung in der Entwicklung von Arbeitsschutzausrüstungen und die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäss ASiG sind die Garanten und die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze und leistungsfähige, erfolgreiche Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen.
Donnerstag, 10. April 2014
Freitag, 4. April 2014
Fachportal Innenraumluft geht online
Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
04.04.2014 Das neue Fachportal Innenraumluft informiert ab sofort auf www.innenraumluft.nrw.de über den Umgang mit Luftbelastungen in Innenräumen und gibt wichtige Tipps für ein gesundes Raumklima.Eine schlechte beziehungsweise belastete Innenraumluft oder unangenehme Gerüche stören das Wohlbefinden, sie verringern die Leistungsfähigkeit und können die Gesundheit beeinträchtigen. Oft sind dafür Schadstoffe aus Baumaterialien, Möbeln oder Farben die Ursache.
Darüber hinaus können auch falsches Lüften oder Reinigen das Raumklima belasten. „Eine gesunde Innenraumluft ist wichtig für die persönliche Lebensqualität. Deshalb gilt es Belastungen mit Schadstoffen aufzuspüren und sie zu beseitigen, damit niemand gesundheitsschädigenden Einflüssen ausgesetzt wird. Der Schutz der Kinder ist uns dabei besonders wichtig“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel zum Start des neuen Portals.
Mittwoch, 26. März 2014
Ihre Stimme zählt!
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) führt eine Umfrage durch, um Feedback zu ihren Aktivitäten und den erzielten Ergebnissen zu erhalten.
Bitte helfen Sie dabei und füllen Sie einen kurzen Fragebogen aus. Die Beantwortung der Fragen wird maximal 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Umfrage wird im Auftrag der EU-OSHA von einem britischen Marktforschungsinstitut, dem Institute for Employment Studies (IES), durchgeführt.
Die Umfrage kann in allen offiziellen Sprachen der EU sowie auf Isländisch und Norwegisch ausgefüllt werden. Bitte teilen Sie OSHA mit, was Sie von den Kampagnen, Publikationen, sowie der OSHA-Website und Informationspolitik halten.
Klicken Sie hier, um die Umfrage zu starten.
Vielen Dank!
Freitag, 21. März 2014
Aktuell: Atypische Beschäftigung ist geschlechtspezifisch
BAuA veröffentlicht neuen SuGA-Bericht mit Daten aus 2012
Dortmund - Zwar sind beide arbeitenden Geschlechter von
prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen, aber Statistiken decken
deutliche Unterschiede bei Mann und Frau auf.
So sind 71 Prozent der in
Zeitarbeit Beschäftigten Männer, während Teilzeitarbeit mit einem Anteil von 86
Prozent von den Frauen dominiert wird.
Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht
"Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" (SuGA) der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den die BAuA jährlich im Auftrag
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Der Bericht
gibt einen statistischen Überblick über die Arbeitswelt, die Arbeitsbedingungen
und den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Schwerpunkt des SuGA-Berichts 2012 ist die
"Atypische Beschäftigung". Dazu zählen Teilzeit-Beschäftigte mit
maximal 20 Wochenstunden, geringfügig und befristet Beschäftigte sowie Zeitarbeitnehmer
- auch Solo-Selbständige und Schichtdienstarbeitende.
Dass die atypische
Erwerbstätigengruppe ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt ist, zeigen die
Zahlen: Von etwa 40 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland sind rund 36
Millionen den Kernerwerbstätigen zuzuordnen - das heißt Erwerbstätige zwischen
15 und 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder im Wehr- oder
Freiwilligendienst befinden.
Donnerstag, 13. Februar 2014
Multitasking und Auswirkungen auf die Fehlerverarbeitung
Psychophysiologische Untersuchung zur Analyse von Informationsverarbeitungsprozessen
Multitaskinganforderungen sind ein wesentliches Merkmal der
modernen Arbeitswelt. In einem experimentellen Doppelaufgabendesign wurde
untersucht, ob im Gehirn eine simultane Verarbeitung von zwei
aufmerksamkeitsintensiven Prozessen möglich ist.
Gesunde Probanden bearbeiteten zeitgleich eine
Computeraufgabe (visuell-motorische Flankeraufgabe) und eine auditiv-verbale
Entscheidungsaufgabe. Mit der psychophysiologischen Methode der
Elektroenzephalographie (EEG) wurden Parameter hirnelektrischer Aktivität
ausgewertet.
Zwei wesentliche Forschungsfragen waren von Interesse:
1. Sind multitaskingbedingte Reaktionsveränderungen durch
Indikatoren der bioelektrischen Hirnaktivität zu objektivieren?
2. Kann während der
PC-Arbeit eine effiziente Fehlerdetektion und -verarbeitung gewährleistet
werden, wenn zugleich Inhalte gesprochener Sprache zu verarbeiten sind?
Zur Bestimmung altersabhängiger Effekte wurden zwei
Altersgruppen erwerbsfähiger Population untersucht (20- bis 35-Jährige und 50-
bis 60-Jährige).
Neben Verhaltensdaten (Reaktionszeiten, Fehlerraten und
fehlerbedingter Reaktionsverzögerung, sog. "Post-error slowing")
wurden Komponenten Ereigniskorrelierter Potentiale (EKP) ausgewertet, die die
semantische Analyse und die Fehlerverarbeitung auf der Gehirnebene
widerspiegeln (Ne/ERN, Pe, N400).
In der Flankeraufgabe nahmen die Fehlerraten zu und die
Reaktionszeiten verkürzten sich, wenn zusätzlich sprachliche Inhalte
verarbeitet werden sollten. Fehlerhafte Reaktionen gingen nicht nur mit
verspäteten Antworten in der semantischen Entscheidungsaufgabe einher, sondern
verzögerten die N400 Peak-Latenz um mehr als 400 ms. Das Post-error slowing war
nur in der Einzelaufgabenbedingung zu verzeichnen und fehlte in der
Multitaskingbedingung. Die Ne/ERN und Pe-Amplituden zeigen gegenläufige Effekte
beim Multitasking: Während die Ne/ERN-Amplituden zunahmen, sanken die
Pe-Amplituden.
Insgesamt zeigten sich deutliche Interferenzen bei
paralleler Aufgabenbearbeitung. Diese beeinträchtigen nicht nur die
Aufgabenausführung, sondern veränderten auch Prozesse der Fehlerverarbeitung. Link zum Bericht
Quelle: BAuA Pressemitteilung 2014
Freitag, 7. Februar 2014
Ungerechte Bezahlung macht krank
Online-Artikel aus Böckler Impuls 1/2014
Ungerechte Bezahlung macht nicht nur unzufrieden, sondern auch krank. Das zeigen Reinhard Schunck, Carsten Sauer und Peter Valet in einer empirischen Studie. Für ihre Untersuchung haben die Soziologen von der Universität Bielefeld Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet. Sie finden "deutliche Hinweise auf eine Verschlechterung des subjektiv wahrgenommenen Gesundheitszustands, wenn das Erwerbseinkommen als zu niedrig wahrgenommen wird". Besonders gefährdet sind der Analyse zufolge gering qualifizierte Beschäftigte.
Was als angemessenes Einkommen betrachtet wird, sei in der Regel kontextabhängig, schreiben die Wissenschaftler. Beschäftigte vergleichen demnach ihre Leistung und Vergütung mit denen von Kollegen oder Partnern und orientieren sich an den üblichen Löhnen in ihrem Beruf. Wenn sie eine Diskrepanz feststellen, erleben sie eine "soziale Gratifikationskrise". Die Folge: Stressreaktionen. Diese Reaktionen wiederum, so die Theorie, erhöhen die Wahrscheinlichkeit von seelischen und körperlichen Erkrankungen.
Weitere Informationen auf den Internetseiten der Hans Böckler Stiftung. Dort kann der Artikel als PDF heruntergeladen werden.
Quelle/Urheber: HBS/ergoRed
Samstag, 12. Oktober 2013
Telearbeit erfolgreich gestalten
Die Verwaltungs Berufsgenossenschaft (VBG), informiert zu Rahmenbedingungen der Arbeit im Homeoffice!
Immer mehr Unternehmen setzen auf Telearbeit, um ihren
Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten zu
ermöglichen. Welche Rahmenbedingungen bei der Einrichtung und Nutzung eines
Telearbeitsplatzes zu berücksichtigen sind, darüber berichtet der Sicherheitsreport,
das Mitgliedermagazin der VBG.
Wichtige Aspekte, die vor einem Wechsel in Telearbeit
bedacht werden müssen, sind die konkrete arbeitsvertragliche Gestaltung des
Homeoffice sowie Fragen rund um Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber und
die Haftung des Telearbeitnehmers. „Der Arbeitgeber garantiert sichere und
gesunde Arbeitsverhältnisse – auch am Telearbeitsplatz“, betont Dr. Peter
Schäfer, Präventionsexperte der VBG. „Wir empfehlen daher, wichtige
Rahmenbedingungen für Arbeitssicherheit, Datenschutz und ein Zutrittsrecht in
einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.“
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Telearbeitnehmer
im häuslichen Arbeitsbereich – zum Beispiel, wenn man im Arbeitszimmer oder am
festen Arbeitsplatz über das Druckerkabel stolpert.
Weitere Informationen rund um das Thema Arbeiten im
Homeoffice liefert die Infobroschüre „Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung,Recht“
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