Mittwoch, 11. Juni 2014

Computer und Handys: Handy-Nacken und Mausarm

Langes Sitzen, angestrengter Blick auf den Computerbildschirm und wenig Bewegung, das gehört für viele Menschen zum Berufsalltag. Neben dem Rücken werden bei der PC-Arbeit auch Arme und Hände hohen Belastungen ausgesetzt. „Monotone Bewegungsabläufe wie Tasten- oder Mausklicks sind für die Entstehung eines sogenannten Mausarms verantwortlich. Erste Anzeichen sind Kraftverlust und Missempfindungen wie Taubheitsgefühl oder Kribbeln in dem betroffenen Arm beziehungsweise in der betroffenen Hand. Schmerzen treten erst später auf“. Regelmäßige Pausen beim Tippen und Klicken und ein häufiger Wechsel zwischen Maus und Tastatur sind beste Vorbeugungen gegen einen Mausarm. Helfen können auch spezielle Handauflagen und Dehnübungen, beispielsweise den Arm ausstrecken, die Hand locker lassen und sie mit der anderen zum Körper ziehen.

„Handy-Nacken“ und „SMS-Daumen“

Auch das Schauen auf Mobiltelefone birgt Gesundheitsrisiken. Viele Menschen blicken mit gesenktem Kopf auf das Display. Diese gesundheitsschädliche Kopfhaltung führt auf Dauer zu einer verstärkten Belastung der Muskulatur im Nacken und zu Kopf- und Nackenschmerzen. „Um den sogenannten Handy-Nacken zu vermeiden, sollte der Nutzer das Telefon höher halten, damit der Hals aufrecht bleibt oder für umfangreichere Erledigungen den PC nutzen“. Ein weiteres Leiden, verursacht durch moderne Technik, ist der SMS-Daumen. Er entsteht durch die Bewegungen beim Schreiben von Nachrichten auf der Handy-Tastatur. Das belastet die Sehnen im Daumengelenk, sodass es zu Verspannungen in der Hand und zu Sehnenscheidenentzündungen kommen kann. Hier hilft lediglich: öfter anrufen, anstatt eine Nachricht zu tippen.

Keine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ohne Beurteilung


„Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten den Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen“. Dies ist eine grundlegende Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ermittelte Gefahren können durch Verbesserungen abgestellt oder gemindert werden.

Pressemitteilung des TÜV Rheinland Köln vom 10.06.2014

Mittwoch, 28. Mai 2014

Laserdrucker eher in separaten Räumen betreiben



Pressemitteilung der DGUV
28.05.2014
Nach der heute veröffentlichten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu Laserdruckeremissionen gibt es keine Hinweise darauf, dass Emissionen aus Laserdruckern messbare Gesundheitsschäden hervorrufen.
Ein anderes Thema sei die vermeidbare Belästigung durch den Betrieb der Drucker; für eine solche Belästigung ergaben sich Hinweise in den psychologischen Untersuchungen der Studie. "Deshalb raten wir Betrieben weiterhin dazu, Laserdrucker und Kopiergeräte in einem separaten Raum zu betreiben, soweit dies arbeitsorganisatorisch sinnvoll ist", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. "Dafür spricht schon der Schutz der Beschäftigten vor der Belästigung durch Lärm, Wärme und dem Geruch, den die Geräte entwickeln."
Hintergrund der Studie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen von Laserdruckern und Kopiergeräten waren Berichte, nach denen im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Geräte bei einigen Beschäftigten gesundheitliche Symptome auftraten: zum Beispiel Atemprobleme und Kopfschmerzen. Im Rahmen der Studie wurden Testpersonen Laserdruckeremissionen unter systematisch variierten, kontrollierten Bedingungen ausgesetzt; dabei wurden Laserdrucker mit sehr niedriger und sehr hoher Emission verwendet. Zu den Probanden zählten Gesunde, Personen mit einer unspezifischen Überempfindlichkeit der Atemwege, Personen mit Asthma und Personen, die über gesundheitliche Probleme durch Laserdrucker berichteten.

Link zur kompletten Pressemitteilung

Mittwoch, 16. April 2014

Auch Feen haben Wünsche


Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht zweiten Präventionsfilm zu psychischen Belastungen bei der Arbeit
26.03.2014
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat heute auf www.dguv.de einen weiteren Kurzfilm zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz veröffentlicht. Thema ist dieses Mal ständige Erreichbarkeit bei der Arbeit. Die Hauptfigur ist die gute Fee.

Denn ihre Tätigkeit ist beanspruchend: Ununterbrochen erreichen Wünsche die gute Fee. Ist ein Wunsch erfüllt, muss sie sich schon um den nächsten kümmern. Die gute Fee ist rund um die Uhr im Einsatz. Zum Verschnaufen bleibt keine Zeit. Langsam aber sicher gerät sie an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. 

"Wie bei unserem Film zum Weihnachtsmann, mit dem wir das Problem Monotonie bei der Arbeit thematisiert haben, setzen wir auch dieses Mal auf Humor", sagt Gregor Doepke, Leiter Kommunikation der DGUV. "Wir wollen damit Arbeitgeber und Beschäftigte auf das Thema ständige Erreichbarkeit bei der Arbeit als mögliche psychische Belastung aufmerksam machen."

Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung des Themas für die betriebliche Prävention. So muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung von Risiken für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb auch psychische Belastungen berücksichtigen. Das hat der Gesetzgeber vor wenigen Monaten im Arbeitsschutzgesetz präzisiert. Unterstützung erhalten Arbeitgeber in Präventionsfragen von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Der Film wurde in Kooperation mit der Filmakademie Ludwigsburg realisiert. Produktion: DOMAR Film GmbH, Regie: Alexander Landsberger, Produzenten: Dominik Utz & Martin Schwimmer. Weitere Filme werden voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema psychische Belastungen finden Sie hier .

Donnerstag, 10. April 2014

Arbeitsbedingter Stress – Kampagne der EU-OSHA fordert Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur gemeinsamen Bekämpfung auf

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat heute in Brüssel die europaweite Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen“ gestartet, die über zwei Jahre laufen wird. Die Verbreitung von arbeitsbedingtem Stress in Europa ist besorgniserregend. Die aktuelle Gesamteuropäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der EU-OSHA hat ergeben, dass 51 % der Arbeitnehmer der Meinung sind, Fälle von arbeitsbedingtem Stress seien an ihrem Arbeitsplatz häufig. 4 von 10 Arbeitnehmern geben außerdem an, die Verringerung von arbeitsbedingtem Stress werde an ihrem Arbeitsplatz nicht gut gehandhabt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch gemeinsam erfolgreich arbeitsbedingten Stress und psychosoziale Risiken bewältigen und verhindern. Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ unterstützt Unternehmen bei diesem Vorhaben.

Freitag, 4. April 2014

Fachportal Innenraumluft geht online



Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

04.04.2014 Das neue Fachportal Innenraumluft informiert ab sofort auf www.innenraumluft.nrw.de über den Umgang mit Luftbelastungen in Innenräumen und gibt wichtige Tipps für ein gesundes Raumklima. 

Eine schlechte beziehungsweise belastete Innenraumluft oder unangenehme Gerüche stören das Wohlbefinden, sie verringern die Leistungsfähigkeit und können die Gesundheit beeinträchtigen. Oft sind dafür Schadstoffe aus Baumaterialien, Möbeln oder Farben die Ursache. 

Darüber hinaus können auch falsches Lüften oder Reinigen das Raumklima belasten. „Eine gesunde Innenraumluft ist wichtig für die persönliche Lebensqualität. Deshalb gilt es Belastungen mit Schadstoffen aufzuspüren und sie zu beseitigen, damit niemand gesundheitsschädigenden Einflüssen ausgesetzt wird. Der Schutz der Kinder ist uns dabei besonders wichtig“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel zum Start des neuen Portals.

Mittwoch, 26. März 2014

Ihre Stimme zählt!

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) führt eine Umfrage durch, um Feedback zu ihren Aktivitäten und den erzielten Ergebnissen zu erhalten. 

Bitte helfen Sie dabei und füllen Sie einen kurzen Fragebogen aus. Die Beantwortung der Fragen wird maximal 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Umfrage wird im Auftrag der EU-OSHA von einem britischen Marktforschungsinstitut, dem Institute for Employment Studies (IES), durchgeführt.

Die Umfrage kann in allen offiziellen Sprachen der EU sowie auf Isländisch und Norwegisch ausgefüllt werden. Bitte teilen Sie OSHA mit, was Sie von den Kampagnen, Publikationen, sowie der OSHA-Website und Informationspolitik halten.
 
Klicken Sie hier, um die Umfrage zu starten.

Vielen Dank!


Freitag, 21. März 2014

Aktuell: Atypische Beschäftigung ist geschlechtspezifisch



BAuA veröffentlicht neuen SuGA-Bericht mit Daten aus 2012

Dortmund - Zwar sind beide arbeitenden Geschlechter von prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen, aber Statistiken decken deutliche Unterschiede bei Mann und Frau auf. 

So sind 71 Prozent der in Zeitarbeit Beschäftigten Männer, während Teilzeitarbeit mit einem Anteil von 86 Prozent von den Frauen dominiert wird. 

Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" (SuGA) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Der Bericht gibt einen statistischen Überblick über die Arbeitswelt, die Arbeitsbedingungen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Schwerpunkt des SuGA-Berichts 2012 ist die "Atypische Beschäftigung". Dazu zählen Teilzeit-Beschäftigte mit maximal 20 Wochenstunden, geringfügig und befristet Beschäftigte sowie Zeitarbeitnehmer - auch Solo-Selbständige und Schichtdienstarbeitende. 

Dass die atypische Erwerbstätigengruppe ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt ist, zeigen die Zahlen: Von etwa 40 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland sind rund 36 Millionen den Kernerwerbstätigen zuzuordnen - das heißt Erwerbstätige zwischen 15 und 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder im Wehr- oder Freiwilligendienst befinden.

Link: www.baua.de/dok/4747830