Dienstag, 26. Mai 2015

Stress-Selbsttests für Führungskräfte aller Branchen



Wenn Führungskräfte die Fragen des "Stress-Check", des "Burnout-Test" und des "Selbsttest Führung" beantworten, zeigt die Auswertung, ob sie selbst unter Stress stehen, Burnout gefährdet sind und ob sie gesunde Führung in ihrem Unternehmen erfolgreich umsetzen. Die Tests wurden von der VBG im Rahmen des Projekts CConsult erarbeitet.
 

Zu den Stress-Checks der VBG (Rubrik: Selbsttest)

Montag, 11. Mai 2015

Neues aus der Arbeitswelt – Broschüre im handlichen Format



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

18/15 vom 7. Mai 2015

Arbeitswelt im Wandel 2015 erschienen

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Neues aus der Arbeitswelt – Broschüre im handlichen Format

Dortmund – "Arbeitswelt im Wandel" ist eine jährlich erscheinende Broschüre der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Mit ihrem kompakten Format und ihren anschaulichen Grafiken zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit richtet sie sich gleichermaßen an Praktiker des Arbeitsschutzes sowie die interessierte Öffentlichkeit. Basierend auf dem Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2013" (SuGA 2013) verdeutlicht die Broschüre anschaulich anhand verschiedener Grafiken Themen wie Erwerbstätigkeit, Arbeitsbedingungen oder den demografischen Wandel einfach und verständlich. In vielen Fällen werden die Statistiken nach Geschlecht unterteilt, an anderer Stelle nach Berufsgruppe oder Alter der Beschäftigten.

Unter anderem wirft die Broschüre Schlaglichter auf die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung. Dargestellt sind die Rahmenbedingungen, die unter anderem durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgegeben werden, und die neuesten Zahlen zum Stand der Umsetzung. Ein Ergebnis ist, dass viele Maßgaben in Betrieben ab einer Größe von über 50 Beschäftigten bereits in weiten Teilen umgesetzt sind. In kleineren Betrieben gibt es jedoch durchaus Verbesserungspotenzial. Zudem ist deutlich mehr als die Hälfte (57,8 Prozent) der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner über 60 Jahre alt. Somit steht den Betrieben in naher Zukunft ein Mangel an diesen Spezialkräften bevor. Dabei ist gerade die arbeitsmedizinische Expertise gefragt, wenn es darum geht, die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten.

Andere Zahlen aus der Arbeitswelt zeichnen jedoch ein deutlich positiveres Bild. So gab es 2013 mit 606 tödlichen Unfällen einen Rekordtiefstand. Auch die Unfallquoten verharren mit 23,9 je 1.000 Vollarbeiter für die Arbeitsunfälle und 3,85 je 1.000 Versicherungsverhältnisse für die Wegeunfälle auf niedrigem Niveau.

Die Broschüre "Arbeitswelt im Wandel - Ausgabe 2015" kann im PDF-Format unter www.baua.de/publikationen heruntergeladen werden. Direkter Link: www.baua.de/dok/6003812

Donnerstag, 7. Mai 2015

Neue Webseite von unternehmensWert:Mensch


Initiative Neue Qualität der Arbeit



Initiative Neue Qualität der Arbeit 


Die Bedürfnisse jedes einzelnen Mitarbeiters in der Arbeitsorganisation und -gestaltung zu berücksichtigen ist in einer modernen Personalpolitik unverzichtbar. Ganz in diesem Sinne unterstützt das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch kleinst-, kleine- und mittlere Unternehmen niedrigschwellig bei der Entwicklung von zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalstrategien.

Mit einem Klick können sich seit Ende April 2015 Unternehmen, Erstberatungsstellen und Prozessberater/innen auf der neuen Webseite des Förderprogramms www.unternehmens-wert-mensch.de informieren.

Der neue Internetauftritt bietet alle relevanten Informationen auf den ersten Blick. Mehr noch: Der Bereich "Gute Praxis" wurde ausgebaut. In kurzen Erfahrungsberichten erklären Unternehmern/innen, welche Impulse die Teilnahme an unternehmensWert:Mensch gesetzt hat. Zudem wurde der Erfahrungspool des Förderprogramms durch zahlreiche Interviews mit den Experten/innen der Erstberatungsstellen erweitert. Im Juni wird die Webseite dann noch interaktiver.

Ab dann wird es möglich sein, alle Interviews und Praxisbeispiele auf einer Karte zu erforschen. Erstberatungsstellen können sich dann überdies in einem eigenen Forum zu ihrer Arbeit austauschen.

Donnerstag, 26. März 2015

Im Fokus: Psychische Belastungen bei der Arbeit

Pressemitteilung der "Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie"

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeiten und traumatisierende Ereignisse im Fokus / Relaunch von www.gda-psyche.de

Die psychischen Belastungen bei der Arbeit stehen im Fokus der Aufsichtspersonen der Länder und der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit Beginn des Jahres bieten die dafür speziell qualifizierten Aufsichtspersonen bei ihren Betriebsbesichtigungen besondere Unterstützungen an bei der Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung psychischer Belastungen. Darauf macht das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie aufmerksam.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Etwa ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland leidet im Laufe des Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. Das wirkt sich nicht unerheblich auf die Erwerbstätigkeit aus: Jährlich werden bundesweit über 59 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund einer psychischen Erkrankung registriert. Psychisch bedingte Erwerbsminderungsrenten machen derzeit etwa 41 Prozent aller Rentenneuzugänge aus.

Arbeitsschutz ist gefordert
Psychischen Störungen können zwar ganz verschiedene Ursachen aus dem privaten und beruflichen Bereich haben. Studien haben jedoch belegt, dass mit dem Wandel der Arbeitswelt psychische Belastungsfaktoren zunehmen, die wiederum zu psychischen und körperlichen Erkrankungen führen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert das Arbeitsschutzgesetz seit Ende 2013 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Die Aufsichtsdienste der Länder und Unfallversicherungsträger haben damit begonnen, zu überprüfen, inwiefern Unternehmen dieser Pflicht nachgehen. In allen Betrieben, die besichtigt werden, findet eine Dokumentation des Ist-Zustands statt sowie bei Bedarf eine Beratung über die grundsätzlichen Erfordernisse im Umgang mit psychischen Belastungen. Neben der Gefährdungsbeurteilung stehen auch die Lage und Gestaltung der Arbeitszeiten sowie der betriebliche Umgang mit traumatisierenden Ereignissen im Fokus.
Das Arbeitsprogramm Psyche entwickelt unter anderem Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen für betriebliche Akteurinnen und Akteure, darunter etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus bereitet es konkrete Handlungshilfen auf, wie zum Beispiel die "Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen".

Aktualisiertes Internetportal
Mit dem Start der Betriebsbesichtigungen hat das Arbeitsprogramm Psyche auch das Internetportal www.gda-psyche.de komplett aktualisiert und überarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer finden hier alle relevanten Informationen zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit sowie Handlungsempfehlungen im Umgang damit. Für die Dauer des Arbeitsprogramms werden die Inhalte sukzessive erweitert und um neue Handlungshilfen sowie Informationen aus dem Arbeitsprogramm ergänzt.

Hintergrund: Das Arbeitsprogramm Psyche
Das Arbeitsprogramm "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen"– kurz "Arbeitsprogramm Psyche" – ist eines von drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel ist es, bis zum Jahr 2018, die betrieblichen Akteurinnen und Akteure umfassend zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit zu informieren und zu qualifizieren.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz



Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz

04.02.2015

Die Europäische Kommission hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bekräftigt, dass das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP nicht zu Lasten der bereits bestehenden hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz gehen soll. Das geht aus einem Brief der Kommission an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hervor. Darin erklärt die Kommission, es gehe darum, internationale Standards zu stärken und zukünftig voneinander abweichende Regelungen zu vermeiden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese klare Positionierung. Sie warnen jedoch weiterhin vor einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von Standards, da diese sich negativ auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auswirken könne.

Technische Vorschriften, Normen und Standards dienen dazu, Produkte verlässlich und sicher zu machen. Für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfüllen sie damit eine zentrale Rolle. "Normen und Standards stehen in Wechselwirkung mit dem Arbeitsumfeld, für das sie geschaffen wurden. Sie spiegeln die unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien dies- und jenseits des Atlantiks wider", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. "Wer sie nur als Handelshindernisse begreift, übersieht die Unfall- und Krankheitsrisiken, die sich aus einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von technischen Regelungen ergeben können."

Die DGUV hat gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und Normung und dem polnischen Arbeitsschutz-Institut CIOP-PIB hierzu konkrete Beispiele gesammelt. Ein Problem könnte sich nach Ansicht der Fachleute beispielsweise bei Atemschutzmasken ergeben: Atemschutzmasken müssen in der EU vor Inverkehrbringen durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Bestandteil der Prüfung ist auch, ob die Maske dicht ist. Anwender verlassen sich darauf, dass diese Drittprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. In den USA ist keine entsprechende Drittprüfung erforderlich. Stattdessen sind die Betriebe durch Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet, Atemschutzmasken vor dem Einsatz auf Dichtheit zu überprüfen. Beide Ansätze können jeweils zu einer sicheren Verwendung der Atemschutzmasken führen. Würden jedoch US-amerikanische Masken ohne Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht und Verwender die fehlende Prüfung auf Dichtheit nicht erkennen können, kann dies tödliche Folgen haben.

Weitere Informationen

Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zu TTIP sowie das Hintergrundpapier zur Problematik der gegenseitigen Anerkennung hat die DGUV im Internet veröffentlicht: http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/papier_ttip/index.jsp  .
Unterhttp://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230#regulatory-cooperationinformiert die Europäische Kommission zu ihren Verhandlungspositionen zur Zusammenarbeit bei technischen Vorschriften und Standards..

Montag, 15. Dezember 2014

Life-Balance: Ein an Lebensphasen und Lebensereignissen orientierter Ansatz

Life-Balance hat viele Facetten und ist mehr als nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie gut sich die verschiedenen Lebensbereiche von Beschäftigten in Einklang bringen lassen, hängt auch von der jeweiligen Lebensphase und dem Alter eines Menschen ab. Betriebliche Unterstützungsangebote sollten dies berücksichtigen.

Die iga.Fakten 7 stellen vor, wie Unternehmen eine gesunde Life-Balance ihrer Beschäftigten durch lebensphasenorientierte Unterstützungsangebote fördern können.

Download der iga.Fakten 7 "Life-Balance: Ein an Lebensphasen und Lebensereignissen orientierter Ansatz" (PDF, 2,6 MB)

Dienstag, 11. November 2014

DGUV Vorschrift 1 tritt in Kraft


Ein schlankes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz, das transparent und frei von Doppelregelungen ist: Das ist eines der Ziele der GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), welches in dem Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz festgehalten wurde. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1, die inhaltlich nahezu gleich sind, zur neuen Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) vereint.

Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Das wird in der neuen DGUV Vorschrift 1 klargestellt. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Eine weitere Neuerung in der DGUV Vorschrift 1: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können.

Die DGUV Vorschrift 1 wird bei den meisten Unfallversicherungsträgern im Laufe des Jahres 2014 in Kraft treten. Zeitgleich wird die neue DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht. Auch hier wurden die vorhandenen Regeln BGR A 1 und GUV-R A1 vereint und werden nach Veröffentlichung der DGUV Regel 100-001 zurückgezogen.

Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
 
Text: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung