Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
Sommerhitze im Büro: Hinweise und Tipps
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Dortmund - Nicht mehr lange ist es hin, dann stehen die
Sommermonate vor der Tür, und die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Nach
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen auch im Sommerfall bei der
Arbeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden - aber wie? Mit dem neuen Faltblatt
informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf
wenigen Seiten über Maßnahmen, die Arbeitnehmern und -gebern helfen, die Arbeit
in der Sommerhitze erträglich zu gestalten.
Denn ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab
30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35°C
Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn
es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen. Unter diesem kritischen Wert
jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung
verschaffen. Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und
sinnvolles Lüften - am besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für
jeden Beschäftigten einfach umzusetzen. Arbeitgeber können den Arbeitsalltag
ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen
Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die
Innentemperatur angenehmer ist.
Das Faltblatt "Sommerhitze im Büro - Hinweise und
Tipps für die heißen Tage" informiert außerdem über die relevanten
Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So
bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden
Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am
Arbeitsplatz umgehen können und sollten.
Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA hier.
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