Mitteilung der DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung.
Immer mehr Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhalten von einer sog. „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ im Auftrag der AuA24, Südportal 3, 22848 Norderstedt (auf dem Briefbogen der Delphin Consulting UG& Co. KG) unaufgeforderte Schreiben, in denen Betriebsbesichtigungen angekündigt werden und sie zur Vorbereitung eines Telefonberatungsgesprächen mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur - innerhalb einer Frist von 7 Tagen - zur Erteilung von detaillierten gesetzlichen Informationen aufgefordert werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. warnt vor diesen irreführenden Schreiben. Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung“ erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Dies entspricht nicht den Tatsachen!
Es handelt sich bei vorgenannter Agentur lediglich um ein privates Unternehmen, welches weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der DGUV beauftragt wurde und / oder sonst wie im Zusammenhang mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich!
Der DGUV wurden bereits mehrere gleichlautende Schreiben dieser „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ in nachfolgender Form zur Kenntnis gebracht:
Immer mehr Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhalten von einer sog. „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ im Auftrag der AuA24, Südportal 3, 22848 Norderstedt (auf dem Briefbogen der Delphin Consulting UG& Co. KG) unaufgeforderte Schreiben, in denen Betriebsbesichtigungen angekündigt werden und sie zur Vorbereitung eines Telefonberatungsgesprächen mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur - innerhalb einer Frist von 7 Tagen - zur Erteilung von detaillierten gesetzlichen Informationen aufgefordert werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. warnt vor diesen irreführenden Schreiben. Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung“ erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Dies entspricht nicht den Tatsachen!
Es handelt sich bei vorgenannter Agentur lediglich um ein privates Unternehmen, welches weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der DGUV beauftragt wurde und / oder sonst wie im Zusammenhang mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich!
Der DGUV wurden bereits mehrere gleichlautende Schreiben dieser „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ in nachfolgender Form zur Kenntnis gebracht:
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