Mittwoch, 26. März 2014

Ihre Stimme zählt!

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) führt eine Umfrage durch, um Feedback zu ihren Aktivitäten und den erzielten Ergebnissen zu erhalten. 

Bitte helfen Sie dabei und füllen Sie einen kurzen Fragebogen aus. Die Beantwortung der Fragen wird maximal 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Umfrage wird im Auftrag der EU-OSHA von einem britischen Marktforschungsinstitut, dem Institute for Employment Studies (IES), durchgeführt.

Die Umfrage kann in allen offiziellen Sprachen der EU sowie auf Isländisch und Norwegisch ausgefüllt werden. Bitte teilen Sie OSHA mit, was Sie von den Kampagnen, Publikationen, sowie der OSHA-Website und Informationspolitik halten.
 
Klicken Sie hier, um die Umfrage zu starten.

Vielen Dank!


Freitag, 21. März 2014

Aktuell: Atypische Beschäftigung ist geschlechtspezifisch



BAuA veröffentlicht neuen SuGA-Bericht mit Daten aus 2012

Dortmund - Zwar sind beide arbeitenden Geschlechter von prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen, aber Statistiken decken deutliche Unterschiede bei Mann und Frau auf. 

So sind 71 Prozent der in Zeitarbeit Beschäftigten Männer, während Teilzeitarbeit mit einem Anteil von 86 Prozent von den Frauen dominiert wird. 

Zu diesem Ergebnis kommt der Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" (SuGA) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den die BAuA jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Der Bericht gibt einen statistischen Überblick über die Arbeitswelt, die Arbeitsbedingungen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Schwerpunkt des SuGA-Berichts 2012 ist die "Atypische Beschäftigung". Dazu zählen Teilzeit-Beschäftigte mit maximal 20 Wochenstunden, geringfügig und befristet Beschäftigte sowie Zeitarbeitnehmer - auch Solo-Selbständige und Schichtdienstarbeitende. 

Dass die atypische Erwerbstätigengruppe ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt ist, zeigen die Zahlen: Von etwa 40 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland sind rund 36 Millionen den Kernerwerbstätigen zuzuordnen - das heißt Erwerbstätige zwischen 15 und 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder im Wehr- oder Freiwilligendienst befinden.

Link: www.baua.de/dok/4747830


Donnerstag, 13. Februar 2014

Multitasking und Auswirkungen auf die Fehlerverarbeitung



Psychophysiologische Untersuchung zur Analyse von Informationsverarbeitungsprozessen

Multitaskinganforderungen sind ein wesentliches Merkmal der modernen Arbeitswelt. In einem experimentellen Doppelaufgabendesign wurde untersucht, ob im Gehirn eine simultane Verarbeitung von zwei aufmerksamkeitsintensiven Prozessen möglich ist.
Gesunde Probanden bearbeiteten zeitgleich eine Computeraufgabe (visuell-motorische Flankeraufgabe) und eine auditiv-verbale Entscheidungsaufgabe. Mit der psychophysiologischen Methode der Elektroenzephalographie (EEG) wurden Parameter hirnelektrischer Aktivität ausgewertet.
Zwei wesentliche Forschungsfragen waren von Interesse:

1. Sind multitaskingbedingte Reaktionsveränderungen durch Indikatoren der bioelektrischen Hirnaktivität zu objektivieren?
 2. Kann während der PC-Arbeit eine effiziente Fehlerdetektion und -verarbeitung gewährleistet werden, wenn zugleich Inhalte gesprochener Sprache zu verarbeiten sind?

Zur Bestimmung altersabhängiger Effekte wurden zwei Altersgruppen erwerbsfähiger Population untersucht (20- bis 35-Jährige und 50- bis 60-Jährige).

Neben Verhaltensdaten (Reaktionszeiten, Fehlerraten und fehlerbedingter Reaktionsverzögerung, sog. "Post-error slowing") wurden Komponenten Ereigniskorrelierter Potentiale (EKP) ausgewertet, die die semantische Analyse und die Fehlerverarbeitung auf der Gehirnebene widerspiegeln (Ne/ERN, Pe, N400).
In der Flankeraufgabe nahmen die Fehlerraten zu und die Reaktionszeiten verkürzten sich, wenn zusätzlich sprachliche Inhalte verarbeitet werden sollten. Fehlerhafte Reaktionen gingen nicht nur mit verspäteten Antworten in der semantischen Entscheidungsaufgabe einher, sondern verzögerten die N400 Peak-Latenz um mehr als 400 ms. Das Post-error slowing war nur in der Einzelaufgabenbedingung zu verzeichnen und fehlte in der Multitaskingbedingung. Die Ne/ERN und Pe-Amplituden zeigen gegenläufige Effekte beim Multitasking: Während die Ne/ERN-Amplituden zunahmen, sanken die Pe-Amplituden.

Insgesamt zeigten sich deutliche Interferenzen bei paralleler Aufgabenbearbeitung. Diese beeinträchtigen nicht nur die Aufgabenausführung, sondern veränderten auch Prozesse der Fehlerverarbeitung.  Link zum Bericht

Quelle: BAuA Pressemitteilung 2014

Freitag, 7. Februar 2014

Ungerechte Bezahlung macht krank

Online-Artikel aus Böckler Impuls 1/2014

Ungerechte Bezahlung macht nicht nur unzufrieden, sondern auch krank. Das zeigen Reinhard Schunck, Carsten Sauer und Peter Valet in einer empirischen Studie. Für ihre Untersuchung haben die Soziologen von der Universität Bielefeld Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet. Sie finden "deutliche Hinweise auf eine Verschlechterung des subjektiv wahrgenommenen Gesundheitszustands, wenn das Erwerbseinkommen als zu niedrig wahrgenommen wird". Besonders gefährdet sind der Analyse zufolge gering qualifizierte Beschäftigte.

Was als angemessenes Einkommen betrachtet wird, sei in der Regel kontextabhängig, schreiben die Wissenschaftler. Beschäftigte vergleichen demnach ihre Leistung und Vergütung mit denen von Kollegen oder Partnern und orientieren sich an den üblichen Löhnen in ihrem Beruf. Wenn sie eine Diskrepanz feststellen, erleben sie eine "soziale Gratifikationskrise". Die Folge: Stressreaktionen. Diese Reaktionen wiederum, so die Theorie, erhöhen die Wahrscheinlichkeit von seelischen und körperlichen Erkrankungen.
Weitere Informationen auf den Internetseiten der Hans Böckler Stiftung. Dort kann der Artikel als PDF heruntergeladen werden.
Quelle/Urheber: HBS/ergoRed

Samstag, 12. Oktober 2013

Telearbeit erfolgreich gestalten





Die Verwaltungs Berufsgenossenschaft (VBG), informiert zu Rahmenbedingungen der Arbeit im Homeoffice!

Immer mehr Unternehmen setzen auf Telearbeit, um ihren Beschäftigten eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten zu ermöglichen. Welche Rahmenbedingungen bei der Einrichtung und Nutzung eines Telearbeitsplatzes zu berücksichtigen sind, darüber berichtet der Sicherheitsreport, das Mitgliedermagazin der VBG. 

Wichtige Aspekte, die vor einem Wechsel in Telearbeit bedacht werden müssen, sind die konkrete arbeitsvertragliche Gestaltung des Homeoffice sowie Fragen rund um Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber und die Haftung des Telearbeitnehmers. „Der Arbeitgeber garantiert sichere und gesunde Arbeitsverhältnisse – auch am Telearbeitsplatz“, betont Dr. Peter Schäfer, Präventionsexperte der VBG. „Wir empfehlen daher, wichtige Rahmenbedingungen für Arbeitssicherheit, Datenschutz und ein Zutrittsrecht in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.“

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Telearbeitnehmer im häuslichen Arbeitsbereich – zum Beispiel, wenn man im Arbeitszimmer oder am festen Arbeitsplatz über das Druckerkabel stolpert.

Weitere Informationen rund um das Thema Arbeiten im Homeoffice liefert die Infobroschüre „Telearbeit – Gesundheit, Gestaltung,Recht“

Samstag, 27. April 2013

Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung 2013



Jetzt ist ein einheitlicher Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung erschienen.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten  gefordert. Mit der Änderung der ArbstättV im Juli 2010 ist es nunmehr möglich, durch Aufnahme des § 9 Verstöße gegen das Arbeitsstättenrecht als Straftat und Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Hier einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog Arbeitsstätten (ohne Baustellen)

I. Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert
Verstoß gegen § 3 Absatz 3 (Ordnungswidrigkeit nach § 9 Absatz 1 Ziffer 1) 3.000,- €

II.1Fluchtwege und Notausgänge mangelhaft / nicht geeignet § 3a i. V. m. Anhang Ziffer 2.3,
Nr. 1, Satz 1,  3.000,- €

II.2 Sicherheitskennzeichnung von Fluchtwegen/ Notausgängen fehlt / unzureichend
§ 3a i. V. m. Anhang Ziffer 2.3, Nr. 1, Satz 2  2.000,- €

III. Arbeiten werden beim Auftreten einer unmittelbaren erheblichen Gefahr durch den
Arbeitgeber nicht eingestellt (Beispiele für eine unmittelbare erhebliche Gefahr sind zum Beispiel defekte Absturzsicherungen oder nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen (Not-Aus-Schalter, Feuerlöscheinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung) Verstoß gegen § 4 Absatz 1 Satz 2 Ordnungswidrigkeit nach § 9 Absatz 1 Ziffer 3)  5.000,- €

Wie man aus den Beispielen ersehen kann ist es also jedem Arbeitsstättenbetreiber angeraten seine „Hausaufgaben“ zu machen, sonst könnte es für Ihn teuer werden.



Freitag, 15. März 2013

Eine Brille für den Bildschirm!


Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz sind speziell auf den Abstand zwischen Monitor und Auge abgestimmt


Unsere Augen verändern sich im Lauf des Lebens und irgendwann brauchen viele Menschen eine Sehhilfe. Für die Arbeit an Computern und Bildschirmen können spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrillen beantragt werden, wenn sich nach einer augenärztlichen Untersuchung herausstellt, dass eine solche spezielle Sehhilfe notwendig ist und normale Brillen nicht geeignet sind.

Sehschärfe lässt ab 40 nach

Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die Anpassungsfähigkeit des Auges kontinuierlich ab. Dies liegt an einem langsam fortschreitenden Elastizitätsverlust der Augenlinse, wodurch wir bestimmte Entfernungen nicht mehr so scharf sehen können. Wer Probleme mit der Sehschärfe hat, lässt sich eine Brille oder Kontaktlinsen verschreiben. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürften danach keine weiteren Beschwerden mehr haben.

In einigen Fällen reicht eine herkömmliche Lese- oder Gleitsichtbrille jedoch nicht aus. Denn am Bildschirmarbeitsplatz beträgt der Abstand der Augen zum Monitor in der Regel 60 bis 80 Zentimeter – die private Brille ist für diese Situation nicht immer angepasst. 

Oft wird dann unbewusst versucht dieses Defizit durch eine veränderte Körperhaltung am Bildschirmarbeitsplatz auszugleichen. In der Folge können vermehrt Nacken-, Kopf- und Rückenbeschwerden auftreten........... weiterlesen



Quelle: BGUW Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution 
Foto: PRODUKT/DESIGN Lutz Gathmann Düsseldorf