Donnerstag, 26. März 2015

Im Fokus: Psychische Belastungen bei der Arbeit

Pressemitteilung der "Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie"

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeiten und traumatisierende Ereignisse im Fokus / Relaunch von www.gda-psyche.de

Die psychischen Belastungen bei der Arbeit stehen im Fokus der Aufsichtspersonen der Länder und der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit Beginn des Jahres bieten die dafür speziell qualifizierten Aufsichtspersonen bei ihren Betriebsbesichtigungen besondere Unterstützungen an bei der Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung psychischer Belastungen. Darauf macht das Arbeitsprogramm Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie aufmerksam.
Psychische und psychosomatische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Etwa ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland leidet im Laufe des Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. Das wirkt sich nicht unerheblich auf die Erwerbstätigkeit aus: Jährlich werden bundesweit über 59 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund einer psychischen Erkrankung registriert. Psychisch bedingte Erwerbsminderungsrenten machen derzeit etwa 41 Prozent aller Rentenneuzugänge aus.

Arbeitsschutz ist gefordert
Psychischen Störungen können zwar ganz verschiedene Ursachen aus dem privaten und beruflichen Bereich haben. Studien haben jedoch belegt, dass mit dem Wandel der Arbeitswelt psychische Belastungsfaktoren zunehmen, die wiederum zu psychischen und körperlichen Erkrankungen führen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert das Arbeitsschutzgesetz seit Ende 2013 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Die Aufsichtsdienste der Länder und Unfallversicherungsträger haben damit begonnen, zu überprüfen, inwiefern Unternehmen dieser Pflicht nachgehen. In allen Betrieben, die besichtigt werden, findet eine Dokumentation des Ist-Zustands statt sowie bei Bedarf eine Beratung über die grundsätzlichen Erfordernisse im Umgang mit psychischen Belastungen. Neben der Gefährdungsbeurteilung stehen auch die Lage und Gestaltung der Arbeitszeiten sowie der betriebliche Umgang mit traumatisierenden Ereignissen im Fokus.
Das Arbeitsprogramm Psyche entwickelt unter anderem Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen für betriebliche Akteurinnen und Akteure, darunter etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus bereitet es konkrete Handlungshilfen auf, wie zum Beispiel die "Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen".

Aktualisiertes Internetportal
Mit dem Start der Betriebsbesichtigungen hat das Arbeitsprogramm Psyche auch das Internetportal www.gda-psyche.de komplett aktualisiert und überarbeitet. Nutzerinnen und Nutzer finden hier alle relevanten Informationen zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit sowie Handlungsempfehlungen im Umgang damit. Für die Dauer des Arbeitsprogramms werden die Inhalte sukzessive erweitert und um neue Handlungshilfen sowie Informationen aus dem Arbeitsprogramm ergänzt.

Hintergrund: Das Arbeitsprogramm Psyche
Das Arbeitsprogramm "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen"– kurz "Arbeitsprogramm Psyche" – ist eines von drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel ist es, bis zum Jahr 2018, die betrieblichen Akteurinnen und Akteure umfassend zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit zu informieren und zu qualifizieren.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz



Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz

04.02.2015

Die Europäische Kommission hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bekräftigt, dass das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP nicht zu Lasten der bereits bestehenden hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz gehen soll. Das geht aus einem Brief der Kommission an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hervor. Darin erklärt die Kommission, es gehe darum, internationale Standards zu stärken und zukünftig voneinander abweichende Regelungen zu vermeiden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese klare Positionierung. Sie warnen jedoch weiterhin vor einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von Standards, da diese sich negativ auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auswirken könne.

Technische Vorschriften, Normen und Standards dienen dazu, Produkte verlässlich und sicher zu machen. Für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfüllen sie damit eine zentrale Rolle. "Normen und Standards stehen in Wechselwirkung mit dem Arbeitsumfeld, für das sie geschaffen wurden. Sie spiegeln die unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien dies- und jenseits des Atlantiks wider", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. "Wer sie nur als Handelshindernisse begreift, übersieht die Unfall- und Krankheitsrisiken, die sich aus einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von technischen Regelungen ergeben können."

Die DGUV hat gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und Normung und dem polnischen Arbeitsschutz-Institut CIOP-PIB hierzu konkrete Beispiele gesammelt. Ein Problem könnte sich nach Ansicht der Fachleute beispielsweise bei Atemschutzmasken ergeben: Atemschutzmasken müssen in der EU vor Inverkehrbringen durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Bestandteil der Prüfung ist auch, ob die Maske dicht ist. Anwender verlassen sich darauf, dass diese Drittprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. In den USA ist keine entsprechende Drittprüfung erforderlich. Stattdessen sind die Betriebe durch Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet, Atemschutzmasken vor dem Einsatz auf Dichtheit zu überprüfen. Beide Ansätze können jeweils zu einer sicheren Verwendung der Atemschutzmasken führen. Würden jedoch US-amerikanische Masken ohne Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht und Verwender die fehlende Prüfung auf Dichtheit nicht erkennen können, kann dies tödliche Folgen haben.

Weitere Informationen

Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zu TTIP sowie das Hintergrundpapier zur Problematik der gegenseitigen Anerkennung hat die DGUV im Internet veröffentlicht: http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/papier_ttip/index.jsp  .
Unterhttp://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230#regulatory-cooperationinformiert die Europäische Kommission zu ihren Verhandlungspositionen zur Zusammenarbeit bei technischen Vorschriften und Standards..

Montag, 15. Dezember 2014

Life-Balance: Ein an Lebensphasen und Lebensereignissen orientierter Ansatz

Life-Balance hat viele Facetten und ist mehr als nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wie gut sich die verschiedenen Lebensbereiche von Beschäftigten in Einklang bringen lassen, hängt auch von der jeweiligen Lebensphase und dem Alter eines Menschen ab. Betriebliche Unterstützungsangebote sollten dies berücksichtigen.

Die iga.Fakten 7 stellen vor, wie Unternehmen eine gesunde Life-Balance ihrer Beschäftigten durch lebensphasenorientierte Unterstützungsangebote fördern können.

Download der iga.Fakten 7 "Life-Balance: Ein an Lebensphasen und Lebensereignissen orientierter Ansatz" (PDF, 2,6 MB)

Dienstag, 11. November 2014

DGUV Vorschrift 1 tritt in Kraft


Ein schlankes Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz, das transparent und frei von Doppelregelungen ist: Das ist eines der Ziele der GemeinsamenDeutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), welches in dem Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz festgehalten wurde. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1, die inhaltlich nahezu gleich sind, zur neuen Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) vereint.

Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Das wird in der neuen DGUV Vorschrift 1 klargestellt. Das heißt: Die Versicherten unterliegen grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften. Eine weitere Neuerung in der DGUV Vorschrift 1: Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben sich erstmals auf einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten verständigt. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmerinnen und Unternehmer die Zahl der Sicherheitsbeauftragten für ihren Betrieb individuell bestimmen können.

Die DGUV Vorschrift 1 wird bei den meisten Unfallversicherungsträgern im Laufe des Jahres 2014 in Kraft treten. Zeitgleich wird die neue DGUV Regel 100-001, die konkrete Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen der DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht. Auch hier wurden die vorhandenen Regeln BGR A 1 und GUV-R A1 vereint und werden nach Veröffentlichung der DGUV Regel 100-001 zurückgezogen.

Weitere Informationen:
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
 
Text: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Donnerstag, 30. Oktober 2014

Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich

Praxisleitfaden und -hilfen für die Gestaltung

Der Praxisleitfaden richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte von Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Es werden Beispiele guter Praxis sowie die Anforderungen aus Gesetzen und Vorschriften für eine präventiv gestaltete Büroarbeit zusammengefasst.

Wege werden aufgezeigt, wie die Arbeitsbedingungen im Büro verbessert werden können. Im Leitfaden werden Hilfen angeboten, um Beschäftigte zu sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten zu motivieren und es wird ein Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze geboten.


Donnerstag, 2. Oktober 2014

"Schöne, schlaue Arbeitswelt oder "Ambient Intelligence" von intelligenter Kleidung, Datenbrillen und Digitaler Ergonomie"

DASA-Ausstellung zeigt intelligente Technik

Lampen, die miteinander reden, Rollläden, die mitfühlen, T-Shirts, die Hauttemperatur messen und den Puls kontrollieren – ist das die Zukunft? Kleinste vernetzte Technologie umgibt uns im Alltag bereits überall. 
Sie misst Werte wie Temperatur, Licht oder Entfernungen, macht Gegenstände und Personen ausfindig und handelt unsichtbar im Hintergrund. 
Hinter dem Begriff "Ambient Intelligence" (AmI) stecken technische Entwicklungen, die Dinge und Räume „intelligent“ werden lassen. 

Verständlich und interaktiv zeigt die Ausstellung der DASA vier Bereiche „intelligenter“ Technik und stellt die Möglichkeiten vor, die es mit Ambient Intelligence in der Arbeitswelt und im privaten Gebrauch gibt. Dabei geht es um technische Voraussetzungen und Funktionsweisen von intelligenter Kleidung, digitaler Ergonomie oder Arbeitsplatzbeleuchtung. Damit gibt die Ausstellung einen Einblick in die moderne Arbeitsschutzforschung und in deren historische Vorläufer. Wie verändert eine „intelligente“ Umgebung unser Verhalten? Welche Chancen und Risiken ergeben sich für den Menschen und seine Arbeit? Hierbei wird auch die spannende Forschung zur Alltagstauglichkeit neuester Technik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vorgestellt.
Die Sonderausstellung der DASA ist vom 11. September bis 23. November 2014 zu sehen. 
Mehr Informationen gibt er hier.

Dienstag, 23. September 2014

Ständige Erreichbarkeit im Job und privat? Der IGA Report zeigt klare Absprachen sind nötig!


Auffällig ist, dass Erschöpfungszustände und Vereinbarkeitsprobleme häufiger bei Beschäftigten vorkommen, die auch in ihrer Freizeit für ihren Job verfügbar sind. In erster Linie führt die Erreichbarkeit für Jobfragen während des Privatlebens zu Zeitkonflikten: 18 Prozent stimmen der Aussage zu, private Aktivitäten deswegen ausfallen zu lassen. 23 Prozent der Befragten fühlen sich aus diesem Grund zu erschöpft, privaten Verpflichtungen nachzukommen.
 

Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass sich Zeitpuffer positiv auswirken können. Und: Klare Absprachen und mehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben sind nicht nur gut fürs Arbeitsleben, sondern können auch das Privatleben bereichern.
 
Bereits zum vierten Mal seit 2004 befragte die Initiative Gesundheit und Arbeit rund 2.000 Erwerbstätige in Deutschland zur beruflichen Flexibilität und deren Auswirkungen auf Familie, Gesundheit und Erholungsfähigkeit. 

Demnach sind die Anforderungen an Beschäftigte beträchtlich: Zwei Drittel (65 Prozent) der Erwerbstätigen leisten regelmäßig Überstunden. Von den Betroffenen fühlt sich jeder Fünfte durch die Erwartung des Arbeitgebers belastet, Mehrarbeit leisten zu müssen. Von einem Fünftel (22 Prozent) der Befragten wird erwartet, dass sie auch im Privatleben für dienstliche Angelegenheiten zur Verfügung stehen, wobei jeden dritten Betroffenen diese Erreichbarkeit ziemlich belastet. 

Alle Ergebnisse der Befragung können im iga.Report 27 nachgelesen werden.  Der Report steht hier zum Download bereit.