Mittwoch, 15. Juni 2016

Etwa jeder achte Einwohner Deutschlands hatte einen Unfall



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Juni 2016 | BAuA schätzt Gesamtunfallgeschehen in Deutschland für 2014

Die meisten Unfälle ereigneten sich 2014 nicht etwa im Haushalt, sondern in der Freizeit. Das schätzten die Experten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Grundlage der Statistiken zum Unfallgeschehen des Robert Koch Institutes (RKI), des Statistischen Bundesamtes sowie der Unfallversicherungsträger. Mit dem Faktenblatt "Unfallstatistik 2014" gibt die BAuA einen Überblick über das Unfallgeschehen in Deutschland in 2014. Insgesamt gab es 2014 rund 9,77 Millionen Unfallverletzte. Durchschnittlich erlitt somit fast jeder achte Einwohner einen Unfall. Dabei gingen 22.717 Unfälle tödlich aus. Damit stieg die Zahl der Todesfälle im Vergleich zum Vorjahr um fast 800 an.

Fast 40 Prozent aller Unfälle ereigneten sich in der Freizeit (3,89 Mio.). Zu den Unfällen in diesem Bereich zählen auch sogenannte Alleinunfälle auf öffentlichen Verkehrswegen, die das RKI als Verkehrsunfall zählt. Dazu gehören beispielsweise ein Sturz mit dem Fahrrad oder der Stolperunfall an der Bordsteinkante, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer verwickelt sind. Der häusliche Bereich folgt mit 3,15 Millionen Menschen, die sich in diesem Umfeld verletzten, auf Platz zwei. Im schulischen Bereich ereigneten sich insgesamt 1,34 Millionen Unfälle. Einen Arbeitsunfall hatten etwa 1 Million Beschäftigte. Die wenigsten Unfälle wurden im Bereich Verkehr verzeichnet. Hier erlitten insgesamt 0,39 Millionen Menschen einen Unfall.

Bei den Unfalltoten zeigt sich ein etwas anderes Bild. Von den 22.717 tödlichen Unfällen war etwa jeder sechste ein Verkehrsunfall. Die meisten tödlichen Unfälle ereigneten sich jedoch in der Freizeit (9.577) sowie im häuslichen Bereich (9.044). Tödliche Arbeits- (506) und Schulunfälle (9) spielen eine eher untergeordnete Rolle. Insgesamt erlitten 2014 rund 12,1 Prozent der Wohnbevölkerung Deutschlands eine Unfallverletzung, etwa 0,03 Prozent verstarben infolge eines Unfalls.

Da in Deutschland Unfälle nicht einheitlich erfasst werden, greift die BAuA auf veröffentlichte Unfallzahlen aus unterschiedlichen Statistiken zurück oder rechnet die Zahlen anhand dieser Datensätze hoch. In die Statistik fließen unter anderem Daten aus der Todesursachenstatistik, Straßenverkehrsunfallstatistik, den Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger sowie aus Datensätzen des RKI zum Unfallgeschehen in Heim und Freizeit ein.

Das Faktenblatt "Unfallstatistik 2014" gibt es im Internetangebot der BAuA. Direkter Link.

Dienstag, 24. Mai 2016

Warnung vor irreführenden Schreiben der „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“

Mitteilung der DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. 

Immer mehr Mitgliedsunternehmen der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhalten von einer sog. „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ im Auftrag der AuA24, Südportal 3, 22848 Norderstedt (auf dem Briefbogen der Delphin Consulting UG& Co. KG) unaufgeforderte Schreiben, in denen Betriebsbesichtigungen angekündigt werden und sie zur Vorbereitung eines Telefonberatungsgesprächen mit einem Sicherheitsinspektor dieser Agentur - innerhalb einer Frist von 7 Tagen - zur Erteilung von detaillierten gesetzlichen Informationen aufgefordert werden.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. warnt vor diesen irreführenden Schreiben. Diese an die Mitgliedsunternehmen gerichteten Schreiben mit dem Betreff „Ankündigung einer Betriebsbesichtigung“ erwecken den fälschlichen Eindruck, die Agentur werde im Namen bzw. im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. Dies entspricht nicht den Tatsachen!
Es handelt sich bei vorgenannter Agentur lediglich um ein privates Unternehmen, welches weder von den gewerblichen Berufsgenossenschaften oder der DGUV beauftragt wurde und / oder sonst wie im Zusammenhang mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Durch dieses Schreiben entsteht keine Verpflichtung zum Handeln gegenüber dieser Agentur. Eine Reaktion auf diese Schreiben ist nicht erforderlich!
Der DGUV wurden bereits mehrere gleichlautende Schreiben dieser „Agentur für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit“ in nachfolgender Form zur Kenntnis gebracht:

Montag, 23. Mai 2016

Sommerhitze im Büro: Hinweise und Tipps



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Sommerhitze im Büro: Hinweise und Tipps

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Dortmund - Nicht mehr lange ist es hin, dann stehen die Sommermonate vor der Tür, und die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung müssen auch im Sommerfall bei der Arbeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden - aber wie? Mit dem neuen Faltblatt informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf wenigen Seiten über Maßnahmen, die Arbeitnehmern und -gebern helfen, die Arbeit in der Sommerhitze erträglich zu gestalten.

Denn ab 26°C Raumtemperatur sollten, spätestens aber ab 30°C müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35°C Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, es sei denn es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen. Unter diesem kritischen Wert jedoch können bereits lockere Kleidung und ausreichend Flüssigkeit Linderung verschaffen. Auch die konsequente Nutzung der Sonnenschutzeinrichtungen und sinnvolles Lüften - am besten vor 10 Uhr morgens - sind unerlässlich und für jeden Beschäftigten einfach umzusetzen. Arbeitgeber können den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter erleichtern, indem sie beispielsweise von Gleitzeitregelungen Gebrauch machen. So kann die Arbeit auf Zeiten gelegt werden, zu denen die Innentemperatur angenehmer ist.

Das Faltblatt "Sommerhitze im Büro - Hinweise und Tipps für die heißen Tage" informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen. So bietet die BAuA auf wenigen, übersichtlichen Seiten einen umfassenden Überblick, wie Arbeitgeber und Beschäftigte mit der sommerlichen Hitze am Arbeitsplatz umgehen können und sollten.

Das neue Faltblatt gibt es im Internetangebot der BAuA hier.

Freitag, 8. April 2016

Bloß keinen Staub aufwirbeln



Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BAuA-Faktenblatt zu Belastungen durch Staub, Rauch, Gase und Dämpfe

Staub. Im Alltag ebenso verbreitet wie unbeachtet und dennoch gefährlich. Denn Staub, Rauch, Gase und Dämpfe schädigen die Gesundheit vieler Berufstätiger. Etwa jeder achte Erwerbstätige ist bei der Arbeit häufig Staub, Rauch, Gasen oder Dämpfen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Detailanalyse der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012. Husten, Hautreizungen und eine laufende Nase gehören zu den Beschwerden, die unter den Betroffenen wesentlich häufiger auftreten als unter den Erwerbstätigen, die nur selten mit diesen Noxen in Kontakt kommen.
Diese und weitere Daten und Fakten fasst die BAuA in dem nun veröffentlichten Faktenblatt "Bloß keinen Staub aufwirbeln -Belastungen durch Staub, Rauch, Gase und Dämpfe" zusammen.

 Rund 6.000 Fälle staubbedingter Atemwegserkrankungen werden laut BAuA-Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014" jährlich als Berufskrankheit anerkannt. Auch wenn Staub keine gefährlichen Chemikalien enthält, kann er die Gesundheit gefährden. Besonders kleine Staubpartikel können in die feinen Lungenbläschen eindringen und dort Entzündungen oder sogar Krebs hervorrufen. Gröbere Staubteilchen, die zwar nicht bis in die Lunge vordringen, können dennoch Schäden in Nase, Hals und Rachenraum verursachen. Um die Belastung durch Staub, Rauch, Gase und Dämpfe am Arbeitsplatz abzubilden, hat die BAuA die Daten der Erwerbstätigenbefragung differenziert nach Branchen und einzelnen Berufen ausgewertet.

Fast jeder zweite, der häufig mit komplexen Gefahrstoffen wie Staub arbeitet, fühlt sich dadurch belastet. In der Vollzeitarbeit kommen Männer mit 16 Prozent deutlich häufiger mit Staub in Kontakt als Frauen mit 9 Prozent.
Mithilfe des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA lassen sich Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz systematisch beurteilen. Um die Beschäftigten vor gesundheitlichen Schäden durch Gefahrstoffe wie Staub, Rauch, Gase und Dämpfe zu schützen, rät die BAuA außerdem dazu, Arbeitsschutzmaßnahmen fest in die Arbeitsabläufe zu integrieren.


Samstag, 5. März 2016

Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein?



Muss ein Handfeuerlöscher zwingend rot sein?
Nach KN NRW Dialog, Text bearbeitet

Hintergrund: Es werden z.B. "Designer Feuerlöscher" in weiß oder "metallic" für Museen, Arztpraxen etc. angeboten.

Ein Handfeuerlöscher muss nicht zwingend in roter Farbe ausgeführt sein. Aber Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöscher Geräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen und gegebenenfalls in eigener Verantwortung mit entsprechend DIN 14406 geforderten Instandhaltungsaufklebern versehen.

Die angesprochenen Feuerlöscher entsprechen nicht den Normen der DIN EN 03. Sie sind somit nicht für den gewerblichen Bereich einsetz- bzw. anrechenbar. Eine Ausnahmegenehmigung einzuholen, wie Hersteller solcher Geräte sie empfehlen, wird hier die Schwierigkeit sein. Aber selbst wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt sein sollte, gilt das nicht für den Prüfer! Denn dieser entscheidet wiederum in eigener Verantwortung also weisungsfrei und auch nur nach Vorgabe der DIN 14406 Teil 4. Die Voraussetzung ist jedoch ein nach DIN EN 03 gefertigter Feuerlöscher, der die Farbe rot (RAL 3000) hat.

Der Stand der Technik ist nach heutigen Erkenntnissen bei folgenden Feuerlöschgeräten gewährleistet: Aufladelöscher: Hergestellt ab der Einführung der DIN 14406-3 (1976), deren Nachfolger die heutige DIN EN 3-3 ist sowie Dauerdrucklöscher: Ab Einführung der Druckbehälterverordnung (1980), deren Nachfolger die heutige europäische Druckgeräterichtlinie ist.

Dienstag, 2. Februar 2016

Gefährdungsbeurteilung

GDA-ORGAcheck

Arbeitsschutz mit Methode ––– zahlt sich aus


TESTEN SIE SICH!

GDA-ORGAcheck: Arbeitsschutz mit Methode – zahlt sich aus
Der GDA–ORGAcheck ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, ihre Arbeitsschutzorganisation zu überprüfen und zu verbessern. Damit trägt der GDA-ORGAcheck sowohl dazu bei, die Potenziale eines gut organisierten Arbeitsschutzes für die störungsfreie Arbeitsorganisation zu nutzen als auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu unterstützen. 
 

Donnerstag, 28. Januar 2016

Certo | Magazin für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit



Im Fall der Fälle die wichtigsten Infos rund um die gesetzliche Unfallversicherung


Auf den Seiten 6 bis 10 zeigt die Illustration beispielhaft den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte auf ihrem Arbeitsweg. Wer das Ganze lieber als Text lesen möchte folgt diesem Link!